Yamaha "SRX-6 super single" Board

Normale Version: eingeführte SRX in D erstmalig zulassen - Erfahrungsbericht
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Hallo Freunde,

ich will kurz meine Erfahrungen mit Euch teilen in Bezug auf Erstzulassung in Deutschland einer Schweizer SRX.

Heute war ich beim TÜV Süd um für eine SRX 2TM TÜV und Bescheinigung für Fahrzeugbrieferstellung beim LRA zu erhalten.

Was braucht es:
  • eine technisch einwandfreie SRX mit den original Schweizer Dokumenten
  • idealerweise eine Briefkopie oder Fahrzeugscheinkopie einer anderen 2TM - vereinfacht die Arbeit
  • das Fahrzeug muss versichert vorgeführt werden, wegen Probefahrt auf öffentlichem Gelände
  • 140€
Wichtig:
Es bedarf offensichtlich immer einer Vollabnahme, da die 2TM nicht in der TÜV Datenbank gelistet ist. Alle hier in D zugelassenen schweizer Modelle sind also per Voll bzw. Einzelabnahme zugelassen worden. 

Ca. 15min dauert die technische Untersuchung der SRX, wenn wie bei mir alles TOP ist und nichts bemängelt werden muss. Fast 30min der bürokratische Schreibaufwand. Die SRX wird dann auch fotodokumentarisch im Bericht festgehalten. 

TIP: 
  • Da ich die SRX gerne mit einem Kleinkraftradkennzeichen fahren würde habe ich auch gleich darauf geachtet das die max. Kennzeichenhöhe aufgrund der fehlenden Verlängerung auf kleinem Kennzeichen Niveau liegt. Das war kein Problem. Mein Kurzzeitkennzeichen war auch ein kleines. 
  • Wenn das Kurzzeitkennzeichen bei der gleichen Versicherung gemacht wird, wo wenig später die SRX auch Versichert wird, wird der Betrag für die 5 Tage verrechnet. Ansonsten kostet es 50€. Bei einem Betrag von ca. 30€ für ein 04/10 Saisonkennzeichen also rausgeschmissenes Geld. 


Nächste Woche werde ich das Fahrzeug anmelden. Das wird mit Wunschkennzeichen ca. 70€ kosten. Gute 200€ müssen in Summe also für eine Neuzulassung einer eingeführten SRX aus dem Ausland nach D kalkuliert werden. 

[Bild: Einzelbetriebserlaubnis-2TM_01.jpg]

[Bild: Einzelbetriebserlaubnis-2TM_02.jpg]

Gruß Chris
Gratuliere Chris! Ist also doch etwas Aufwand. Kannst Du das mit dem Kleinkraftradkennzeichen noch genauer erklären? Habe ich noch nie gehört. Plus ein Foto vielleicht?

Herzliche Grüße
Wolfgang
(12.04.2019, 09:44)CR schrieb: [ -> ]Es bedarf offensichtlich immer einer Vollabnahme, da die 2TM nicht in der TÜV Datenbank gelistet ist. Alle hier in D zugelassenen schweizer Modelle sind also per Voll bzw. Einzelabnahme zugelassen worden. 

...

Da ich die SRX gerne mit einem Kleinkraftradkennzeichen fahren würde habe ich auch gleich darauf geachtet das die max. Kennzeichenhöhe aufgrund der fehlenden Verlängerung auf kleinem Kennzeichen Niveau liegt. Das war kein Problem. Mein Kurzzeitkennzeichen war auch ein kleines.

Mensch, hättest was gesagt - hätte Dir gerne mit der angenieteten Verlängerung fürs Kennzeichen ausgeholfen, meine SRX hat sie kürzlich abgeschüttelt Big Grin
 
Hab extra mal in meinem alten Brief nachgesehen, meine ist ja ebenfalls eine Schweizer Ausführung, aber mit deutscher Erstzulassung. Es ist auch nur eine Schlüssel Nr. für den Hersteller angegeben, Typschlüsselnr. ist 0. Gutachten/Einzelbetriebserlaubnis ist ebenfalls vermerkt.

Habe ich das richtig gesehen, daß deine SRX mit 29kW eingetragen ist?
Viele Grüße, Karl-Heinz
(13.04.2019, 00:12)karlheinz02 schrieb: [ -> ]Habe ich das richtig gesehen, daß deine SRX mit 29kW eingetragen ist?

ja, die Schweizer Version hat in der Tat nur 29kW, wenn alles Original ist. Also verjünger Einlass am Luftfilterdeckel, magere Bedüsung sowie die Auspuffverlängerung, die auch dünner als Original ist. Das alles in Kombination sorgt für weniger Leistung.
Der Yamaha Schlüssel 7101 wird immer angegeben. Alle nicht 1XL/1XM haben unter 2.2 "0000x" stehen.

Gruß Chris
und Deine muss dafür 6500Umin drehen - meine schafft das schon bei 6250Umin  Big Grin  
… muss an der Höhenlage liegen -> dünne Luft, weniger O2   Confused
… oder der TüvSüd hat sich leicht geirrt   - Oh Gott o Gott   Huh
cu Frank
Oh...hätte nicht gedacht, daß das so einen Unterschied macht, hatte mal was von 43 statt 44 PS gehört. Meine war zwischenzeitlich mal mit 33kW/6500 eingetragen, da wurden beim TÜV wohl einfach die "deutschen" Daten genommen.
@Frank, du hast an deiner SRX den Luftfiltereinlaß geöffnet? Hast du die Bedüsung ebenfalls angepaßt?
Gruß, Karl-Heinz
Hi Karl Heinz,
bei meiner ist schon seit langer Zeit nix mehr übrig von "swiss special"
LuFi, Bedüsung, Auspuff, Übersetzung, Farbe ... wurde alles im Laufe der Zeit  "verbessert" !
LuFi-Deckel ganz auf/ab & DynoJet-II (?) Bedüsung
;-)
cu Frank
Hallo Freunde,

ich muss leider einen "Rückschlag" vermelden. Heute morgen bei der Zulassung musste ich mit lang gezogenen Gesicht vorerst wieder abziehen, da mir eine Zollunbedenklichkeitserklärung fehlte und ohne diese eine Zulassung nicht möglich wäre. Ich habe zuvor mehrfach bei den Ämtern angerufen, was alles genau benötigt wird um eines aus der nicht-EU eingeführtes Fahrzeug zuzulassen. Von einer Zollunbedenklichkeitserklärung war nie die Rede.

Ein Anruf beim Zollamt gab der Dame unrecht, da diese lt. §6 Abs. 6 in jedem Fall hätte zulassen müssen, sie hätte dann aber das Zollamt darüber informieren müssen, dass ein Fahrzeug ohne diese Erklärung zugelassen wurde. Das Zollamt würde in diesem Fall auf mich zukommen.

Jetzt aber die Obertragik: Lt. Zollbeamten muss ein aus der CH eingeführtes Fahrzeug verzollt werden, auch wenn es nichts kosteste (ich habe die SRX ja geschenkt bekommen, weil komplett kaputt). Wurde die Verzollung also bei Einfuhr nach D versäumt, wird nachverzollt im jetzigen Ist-Zustand. Die SRX wird also im jetzigen neu aufgebauten Zustand geschätzt (sagen wir mal im Wert von 2.5t€) und danach Zoll und Steuer, ca. 30%, berechnet. Ich würde also an den Zoll um die 800€ zahlen müssen. So jedenfalls der Beamte.

Also Normalo kann man das wahrscheinlich kaum verstehen. Ich muss das nun auch erst mal setzen lassen und überlege nun, was zu tun ist oder ob ich überhaupt noch Nerv habe mich mit diesen Verordnungen und Beamten weiter auseinanderzusetzen. Ich habe ja auch noch einen 89er 1XM Rahmen mit Brief.

Willkommen in D......lol

Gruß Chris
Das ist natürlich bitter... Fotos usw. vom ursprünglichen Zustand helfen nicht weiter? Müßte mal nachschauen, bei meiner SRX hab ich damals einen zweiten Rahmen mit Brief dazu bekommen, das glaube ich war ebenfalls eine schweizer Ausführung. Wenns halbwegs original bleiben soll...
Grüße, Karl-Heinz
(12.04.2019, 20:44)Tintin schrieb: [ -> ]Gratuliere Chris! Ist also doch etwas Aufwand. Kannst Du das mit dem Kleinkraftradkennzeichen noch genauer erklären? Habe ich noch nie gehört. Plus ein Foto vielleicht?

Herzliche Grüße
Wolfgang
Guten Morgen Wolfgang,
deine Frage ist etwas untergegangen...Wenn am Schmutzfänger hinten die aufgenietete Verlängerung fehlt, wird der Reflektor etwas höher angebracht, ist eigens so ausgeformt. Zwischen Rücklicht und Reflektor paßt dann nur ein kleineres Kennzeichen, wie bei 80/125ern oder auch Traktoren üblich. Hab mir mal ein Bild von einem Forumskollegen ausgeliehen, hoffe du verstehst was ich meine: https://srx6-freun.de/ezgallery.php?action=view&id=20
Grüße, Karl-Heinz
Danke für Zusatzinfo. Schön, dass Du die Frage noch beantwortet hast : ) So wie ich das verstehe, geht das aber nur bei selbst nach D eingeführten Maschinen und nicht bei solchen, die in D zugelassen wurden. Schade ; )
Wegen Verzollung: kann dir der Spender nicht einen Kaufvertrag schreiben, in dem eine eher symbolische Summe als Kaufpreis eingetragen wird? Fotos vom Kaufzustand dazu (oder falls nicht vorhanden von einer anderen Bastelbude, die dann als deine im Kaufzustand deklariert wird - wer fotografiert schon so, dass die FIN lesbar ist)? Oder sind die Herren Zolloberinspektoren jetzt auf den Zug voll aufgesprungen? Haben sie die VIN schon? Wenn ja, hilft dann evtl . die Verzollung (z.B. durch einen Forumsteilnehmer) in einem anderen Zollamt?
update:

nach ein paar Anrufen beim zuständigen Hauptzollamt gebe ich auf. Die Herren sind einfach zu bürokratisch, völlig unflexibel sowieso ungewillt mir mit einer einfachen Lösung entgegenkommen zu wollen.

Ohne diese Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung keine Zulassung, ohne Einfuhrbescheinigung keine Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Zwei Möglichkeiten sehe ich noch die SRX doch für den Fahrbetrieb in D zulassen zu können. Die wohl einfachste Lösung: ich nehme einen Rahmen mit deutschen Brief. Den habe ich sogar da. Ist aber von 89 und nicht so schön (rostig). Besser wäre ein ein pre-89, dann braucht es keine AU. Da ich immer wieder auch im Bodenseeraum unterwegs bin, könnte sich auch anbieten die SRX noch mal zu zerlegen, den nackten Rahmen inkl. Brief im Kofferraum in die Schweiz als Schrott ohne Wert einzuführen um bei der Ausreise den Rahmen, wieder als Schrott, mit Zollgalama auszuführen. Verzollen würde ich dann nur den 31 Jahre alten Rahmen zum Restwert. Vorerst sind das aber nur Gedanken dazu. Die investierten 140€ TÜV und 50€ für's Kurzzeitkennzeichen sind vorerst mal umsonst ausgegeben.

Gruß Chris
Hallo Chris

Mein erster Wohnsitz ist in der Schweiz und mein deutscher ist etwa ne Stunde weg von dir. 


Nur mal so als Info. Hast du noch die schweizer Papiere? Dann könnte ich da evtl weiterhelfen.

Gruss vom Fritz
update:

nach gut 5 Wochen hat nun endlich das Hauptzollamt Karlsruhe auf meine Email geantwortet. Ca. 400€ Warenwert sollen versteuert werden. Da es ein Geschenk war gehe ich von 17,5% Pauschalversteuerung aus, was dann ca. 70€ an Kosten ausmacht.
Immerhin klingt das für mich noch nach einer guten Lösung.

Gruß Chris
Das sehe ich auch so. Vor allem ist es mit geringem Aufwand verbunden, auch wenn 400 Euro Warenwert versteuern teurer ist wie geschenkt.
So kommst du gut aus der Nummer raus.

Gruss vom Fredi
update:

gestern kam nun auch endlich der Einfuhrabgabebescheid. 69,65€ sind zu entrichten. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird nach Zahlung automatisch zugestellt.

Gruß Chris
na Glückwunsch, dann geht's ja endlich voran.

Gruß Uli
nochmal update:

seit ca. 1 Woche habe ich nun endlich auch die zur Zulassung nötige Zollunbedenklichkeitsbescheinigung. Hier noch mal eine Kostenaufstellung die alleine nötig waren um die SRX zulassungsfähig zu machen.

50€ Versicherungsbeitrag für 5 Tage Kurzzeitkennzeichen
15€ LRA für Kennzeichen und Fahrzeugschein
140€ Einzelabnahme TÜV
70€ Verzollung für 400€ Warenwert

Die Zulassung mit neuem Brief und Kennzeichen dürfte auch bei mind. 60€ liegen. So kommen also gut 350€ insgesamt an Kosten allein für die Zulassungs(fähigkeit) der eingeführten SRX zusammen.

Gruß Chris
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