Yamaha "SRX-6 super single" Board

Normale Version: Bereifungsvorschriften
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Liebe Gemeinde,
ich war gerade mit meiner SRX beim TÜV zur Hauptuntersuchung. Die konnte die Kiste erfolgreich absolvieren, auch dank des kompetenten Prüfers.
Im Gespräch wies er mich auf einige Sachen hin, schließlich landeten wir bei den Reifen. Vorne ist ein noch guter Bridgestone BT45F montiert, hinten hatte ich vor der HU den blanken BT45R gegen einen frischen BT46R getauscht.
Der ist zwar der Nachfolger des BT45 (der ja offenbar nicht mehr lieferbar ist), aber eben nicht explizit in der Bereifungsvorgabe der SRX erwähnt.
Der Prüfer kratzte sich auch am Kopf und wußte nicht recht, was da zu tun ist. Am Ende einigten wir uns darauf, den Vorderreifen (wenn es soweit ist....) gegen einen BT46F zu tauschen. Dann paßt das wieder (steht aber immer noch nicht so in den Gutachten / Vorgaben).
Muß ich jetzt an Bridgestone schreiben? Oder an Yamaha? Brauche ich so eine Reifenfreigabe überhaupt noch?
Ich möchte nur im Ernstfall keinen Ärger mit der Versicherung kriegen, wenn die sich mit dem Argument "falsche Bereifung = keine Betriebserlaubnis = kein Versicherungsschutz" aus der Haftung mogeln will.

Fragen über Fragen....

Bin gespannt auf die Foren-Intelligenz!
Cheers aus Berlin
Andreas

War gerade mal auf der Bridgestone-Seite: Bei den Freigaben gibt es zwar eine für die SRX, aber da steht leider (noch?) der BT45....

Hat jemand eine aktuellere Freigabe?

A.
Hallo Andreas,

da gibt es derzeit wohl allgemein noch Unsicherheiten an allen Enden. Was ist denn bei dir in den Papieren eingetragen? Ausdrücklich Bridgestone BT45? Bei mir steht im Schein nur die Reifengröße und nach Aussage meines Prüfers ist alleine diese Angabe maßgeblich, ob ein montierter Reifen legal ist oder nicht. Anders sieht es aus, wenn eine konkrete Marke und Typ eingetragen ist.

Schöne Grüße,

Axel
Lieber Axel, bei mir steht " Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten"

Der Prüfer hat den Reifen akzeptiert, weil er vom vorgeschriebenen Hersteller ist und ein Nachfolgemodell darstellt. Richtig "sauber" ist das aber nicht, weil es im Ernstfall immer auf den Buchstaben des Gesetzes ankommt!

Das der BT45R nach nunmehr 22 Jahren einen Nachfolger gefunden hat, dürfte zu den normalsten Dingen der Geschichte der (Reifen-)Technik gehören.
Natürlich ist unser technisches Regelwerk damit zunächst mal nicht kompatibel....

Cheers!

Andreas
Hallo zusammen,

bei mir steht weder in den Papieren der 1XM, noch in den Papieren der 2TM, ein Hersteller bzw. ein explizit genannter Reifentyp (Modell).
Auch nicht nach den Umbaumaßnahmen an der 1XM. Also kann hier alles drauf was den eingetragenen Maßen entspricht.

Bei meiner Magni sind allerdings Metzler ME33 bzw. ME99 eingetragen. Also kann / darf ich nur die montieren bzw. muss mir eine andere Freigabe holen bzw. ABE mitführen.

Gruß Oliver
Tja, dann muß ich also einen Reifen montieren, den es nicht mehr gibt. Und für den Nachfolger hat der Hersteller (bislang?) keine Freigabe erstellt.
Ich schreibe Bridgestone mal an! Mal sehen, ob die Freigabeliste um den BT46 ergänzt werden kann....

Ich halte Euch auf dem Laufenden!
A.
Auf der Bridgestone-Seite findet sich die Paarung von pope genau so, wie sie montiert ist (BT 45 F 100/80-18 vorn, BT 46 R 120/80-18 hinten).

[attachment=2186]

Beim Anklicken der Freigabe-pdf zeigt diese jedoch (noch?) den BT 45 R hinten.
Ich denke, dass eine Anfrage bei Bridgestone aber eine korrigierte Freigabe für den BT 46 R ergeben sollte, (idealerweise natürlich auch für den BT 46 F vorne dann wohl 90/90-18), weil die Ablösung des BT 45 F nur eine Frage der Zeit sein dürfte.
Vielleicht könnte ggf. das gemeinsame Auftreten des Forums als engagierte, nicht eben kleine Interessensgemeinschaft zusätzlich hilfreich sein?
(16.10.2020, 16:03)pope schrieb: [ -> ]...auch dank des kompetenten Prüfers.
Im Gespräch wies er mich auf einige Sachen hin, schließlich landeten wir bei den Reifen. Vorne ist ein noch guter Bridgestone BT45F montiert, hinten hatte ich vor der HU den blanken BT45R gegen einen frischen BT46R getauscht.
Der ist zwar der Nachfolger des BT45 (der ja offenbar nicht mehr lieferbar ist), aber eben nicht explizit in der Bereifungsvorgabe der SRX erwähnt.
...

Mit genau der gleichen Kombination bin ich im August zur HU vorgefahren, hat meinen Prüfer nicht gestört. Vielleicht ist deiner zu kompetent Big Grin

Im Ernst, in meinen Papieren ist kein Hersteller eingetragen, auch kein Verweis auf die Betriebserlaubnis (habe eine 2TM).

" Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" ist ja ein eher allgemeiner Hinweis, wenn aber in der Betriebserlaubnis der SRX gar kein bestimmter Reifen vorgegeben ist? Müßte ein TÜVler eigentlich über seine Datenbank rausbekommen Huh

Viele Grüße, Karl-Heinz
Hallo Karl-Heinz,

genau das hat der Prüfer gemacht: Die Freigabe-Datenbank befragt. Und da ist der BT46 eben nicht aufgeführt....
Mit gesundem Menschenverstand ließ sich das klären (was gerade bei Graukitteln nicht immer der Fall ist!). Die Anfrage an Bridgestone läuft, vielleicht ist die ja der entscheidende Stubbs für eine Aktualisierung der Freigabe!

Einen schönen Sonntag wünscht

Andreas
Hallo Andreas,
die Freigabe Datenbank, nach meinem Verständnis braucht z. B. der 130 Reifen eine Freigabe, und nach aktuellem Stand auch eine Eintragung. Aber der 120 Reifen ist doch (ohne Markenbindung) in den Papieren der SRX enthalten, und braucht keine separate Freigabe? Vielleicht mal bei einem anderen TÜV nachfragen...
Grüße und ebenfalls einen schönen Sonntag,
Karl-Heinz
(17.10.2020, 22:59)karlheinz01 schrieb: [ -> ]"Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" ist ja ein eher allgemeiner Hinweis

Leider nicht:
https://www.adac.de/-/media/pdf/motorrad...raeder.pdf
Siehe Seiten 6-7.
Kollegin von mit fährt seit Jahren immer die gleiche Reifenkombi auf ihrer Suzuki SV 650, legte bei der HU brav die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers vor und erhielt den Stempel. Sie war dann vor ca. 3 Jahren völlig überrascht, dass das nun nicht mehr ausreichen sollte, sondern die Änderung vom Prüfer (kostenpflichtig) bescheinigt und anschliessend von der Zulassungsstelle (selbstverständlich kostenpflichtig) eingetragen werden musste. War aber so.

Wenn ich es richtig verstehe, liegt die Unterscheidung kurioserweise darin, wann zuletzt ein Fahzeugschein ausgestellt wurde und nicht, wann das Fahzeug erstmalig zugelassen wurde! Stichtag ist der 1.September 2005, da ab diesem Tag die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II eingeführt wurden.

Wer also seine SRX seit mindestens August 2005 ununterbrochen zugelassen hat und den "alten" Fahrzeugschein hat, kann in den genannten Reifengrössen alle Fabrikate fahren, wenn nicht in dieserm Fahrzeugschein eine genaue Reifenfabrikatsbindung angegeben ist.

Wer dagegen einen "neuen" Fahrzeugschein, genauer Zulassungsbescheinigung Teil I hat, und bei dem "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" eingetragen ist, der muss sich daran halten, wenn es eine solche Bindung gibt, oder eine Herstellerfreigabe vorlegen und die neuen Fabrikate in die Zulassungsbescheinigung eintragen lassen. Achtung: Betriebserlaubnis heisst nicht Fahrzeugpapiere, sondern Typgenehmigung oder ABE, d.h. die Prüfprozedur des Herstellers oder Importeurs für serienmässig hergestellte Kraftfahrzeuge, welche die Grundlage für die Zulassung der einzelnen Fahrzeuge ist. Die genehmigten Reifenfabrikate können also Teil dieser Typgenehmigungen / ABE (für die SRX 1XL: "ABE Nr E125 mit dem Nachtrag I-III") sein und müssen u.U. bei der HU vom Prüfer recherchiert werden. Macht sicher nicht jeder Prüfer, und vielleicht liegen darin die unterschiedlichen Erfahrungsberichte begründet.

Frage in die Runde: hat jemand einen "alten" Fahrzeugschein oder -brief, in dem eine Fabrikatsbindung eingetragen ist?

Kurioserweise ist in dem Original-Fahrzeugbrief meiner blauen 1XL (EZ 11.2.1987) nur die Reifengrösse ohne Fabrikatsbindung eingetragen, so dass es eine solche offenbar nicht gab. Bei Wiederzulassung am 22.08.2006 wurde jedoch der ominöse Satz "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" eingetragen. Vermutlich haben die Zulassungsstellen das  standardmässig gemacht, auch wenn es gar keine Fabrikatsbindung gab??
Hallo Werner,
genau so hab ich das gemeint, daß der Hinweis zur Reifenfabrikatsbindung allgemein in den Zulassungspapieren für Motorräder vermerkt wird, ohne auf den Einzelfall einzugehen.

Der kompetente Prüfer hat in dem Fall in der falschen Datenbank nachgesehen, nämlich bei den Reifenfreigaben anstatt in der Betriebserlaubnis der SRX, wäre meine Erklärung.
Grüße, Karl-Heinz
@Pope: "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" hast Du nach meinem Verständnis gemacht. Der standardmässige Satz bedeutet nicht, dass es eine solche Reifenfabrikatsbindung immer gibt. Diese gibt es nur, wenn sie Teil der Typgenehmigung war oder genaue Fabrikate explizit in der Zulassungsbescheinigung genannt sind. Beides ist für unsere SRXen offenbar nicht der Fall, also reicht die Einhaltung der Reifengrössen.
Also:

Bridgestone hat tatsächlich schnell reagiert und mir folgende Mail geschickt:

Sehr geehrte Damen und Herren

Ihre SRX hat in den Seriengrössen keine Markenbindung 
deshalb ist das gar nicht notwendig 
Anbei unsere Bereifungsempfehlung 

Mit freundlichen Grüßen


i.A. Claus Kirchner
Technischer Support
Abt. Motorrad
Bridgestone Europe NV/SA Niederlassung Deutschland
Justus-von-Liebig-Strasse 1, 61352 Bad Homburg v.d.H.
Telefon: +49 (0)6172 408 255


Im Anhang der Mail war eine ergänzte Freigabe / Bereifungsempfehlung als pdf, die ich hier offenbar leider nicht anhängen kann.

Damit dürften alle Fragen geklärt sein, oder?

Viele Grüße
Andreas

"Edit: Das Schreiben von Bridgestone ist jetzt öffentlich zum Download hinterlegt."
Guten morgen Andreas,

die Reifenfreigabe von Bridgestone kannst Du bitte Chris oder mir per Mail senden, dann stellen wir das Dokument in den Download-Bereich.

Adressen schicke ich Dir per PN.

Gruß Oliver
(21.10.2020, 00:53)pope schrieb: [ -> ]Ihre SRX hat in den Seriengrössen keine Markenbindung 
deshalb ist das gar nicht notwendig 
Ah, dann ist ja jetzt bestätigt, dass der ominöse Satz mit der Fabrikatsbindung offenbar eine reine Formalität, inhaltlich aber komplett leer ist. Gut so!
Vielleicht kann auch dieses Antwortschreiben hier zur Verfügung gestellt werden, um es Prüfern zeigen zu können, die die Zeiten ohne Fabrikatsbindung nur aus alten Erzählungen kennen.
Ich würde das pdf mit den Bridgestone-Reifenempfehlungen gerne einstellen! Leider nimmt die Forensoftware offenbar keine pdf´s an....
Weiß jemand eine Alternative?
Cheers!

Andreas
Das angesprochene Dokument hat Chris in den Download-Bereich gepackt.

TÜV-Freigaben und ABEs

Danke Chris
Sehr schön! Danke an die Admins....


Andreas Smile