Hallo zusammen,
vor kurzem half ich der Familie einer Freundin beim Ausmisten Ihres Hofes und erstand 4 Motorräder. Eine davon eine SRX 600. Die Mischung aus einem Zylinder und Straßenmaschine ließ mich nicht lange zögern, sie zu behalten.
Sie hat gerade mal 17.000 originale km auf der Uhr und stand die letzten ca. 15 Jahre unbewegt in einer Scheune. Ebenso dabei ist ein originaler Gepäckträger, den Sozius Haltebügel habe ich allerdings nicht mehr finden können.
Ich möchte sie auf Grund des sehr guten Zustandes nicht groß verändern. Die Bremsen werden überholt, neue Batterie, Vergaser ist bereits gereinigt und neu abgedichtet, Ansaugstutzen sind nach der Anleitung hier im Forum repariert. Und natürlich ein Satz neue Reifen und eine große Putzaktion, um den Staub des Kellers los zu werden. Bis auf den Kupplungsdeckel hab ich keine groß angelaufenen oder verrosteten Teile ausmachen können. Seitenverkleidung ist natürlich dabei, nur noch abgenommen.
Ich habe hier im Forum gelesen, die Regelung mit §21 Abnahme nach mehr als 7 Jahre Abmeldung gibt es nicht mehr, solange die Papiere noch vorhanden sind? Das erleichtert die Tatsache natürlich ungemein.
Gruß Lukas
PS: Zur Zeit hat mich leider eine Erkältung heimgesucht, bessere Bilder außerhalb der Werkstatt folgen natürlich noch.
vor kurzem half ich der Familie einer Freundin beim Ausmisten Ihres Hofes und erstand 4 Motorräder. Eine davon eine SRX 600. Die Mischung aus einem Zylinder und Straßenmaschine ließ mich nicht lange zögern, sie zu behalten.
Sie hat gerade mal 17.000 originale km auf der Uhr und stand die letzten ca. 15 Jahre unbewegt in einer Scheune. Ebenso dabei ist ein originaler Gepäckträger, den Sozius Haltebügel habe ich allerdings nicht mehr finden können.
Ich möchte sie auf Grund des sehr guten Zustandes nicht groß verändern. Die Bremsen werden überholt, neue Batterie, Vergaser ist bereits gereinigt und neu abgedichtet, Ansaugstutzen sind nach der Anleitung hier im Forum repariert. Und natürlich ein Satz neue Reifen und eine große Putzaktion, um den Staub des Kellers los zu werden. Bis auf den Kupplungsdeckel hab ich keine groß angelaufenen oder verrosteten Teile ausmachen können. Seitenverkleidung ist natürlich dabei, nur noch abgenommen.
Ich habe hier im Forum gelesen, die Regelung mit §21 Abnahme nach mehr als 7 Jahre Abmeldung gibt es nicht mehr, solange die Papiere noch vorhanden sind? Das erleichtert die Tatsache natürlich ungemein.
Gruß Lukas
PS: Zur Zeit hat mich leider eine Erkältung heimgesucht, bessere Bilder außerhalb der Werkstatt folgen natürlich noch.