Das geht, wenn das Fahrzeug mal irgendwo zugelassen war und das dokumentiert werden kann (z.B. US-title, litauische oder kasachische Papiere bei Ural/Dnepr usw.). Wenn eine frühere Zulassung nicht nachgewiesen werden kann, wirds echt schwierig:
Mein Mazda-Händler hat mir mal erzählt, dass ein Kunde bei ihm Anfang der 90er einen neuen MX5 für seine neugeborene Tochter gekauft und ohne Zulassung für diese weggestellt hat. Zu Hochzeit 2018 dann Zulassung Fehlanzeige, da der Wagen als Erszulassung die aktuellen Bestimmungen (insbesondere Abgas) erfüllen muss, was er natürlich nicht tat. Wurde nach langem hin und her dann über eine Kurzzulassung in Frankreich (wir wohnen ja fast dort) und anschliessende "Wiederzulassung" in Deutschland gelöst; ob das alles so ganz legal war, weiss ich gar nicht.
@diewec: Es wäre interessant zu sehen welche Bescheinigung (1. Post von joambass) genau vorliegt (Yamaha? TÜV? Strassenverkehrsbehöre?): Könntest Du uns das bitte mitteilen oder evtl. ein Foto einstellen?
Mein Mazda-Händler hat mir mal erzählt, dass ein Kunde bei ihm Anfang der 90er einen neuen MX5 für seine neugeborene Tochter gekauft und ohne Zulassung für diese weggestellt hat. Zu Hochzeit 2018 dann Zulassung Fehlanzeige, da der Wagen als Erszulassung die aktuellen Bestimmungen (insbesondere Abgas) erfüllen muss, was er natürlich nicht tat. Wurde nach langem hin und her dann über eine Kurzzulassung in Frankreich (wir wohnen ja fast dort) und anschliessende "Wiederzulassung" in Deutschland gelöst; ob das alles so ganz legal war, weiss ich gar nicht.
@diewec: Es wäre interessant zu sehen welche Bescheinigung (1. Post von joambass) genau vorliegt (Yamaha? TÜV? Strassenverkehrsbehöre?): Könntest Du uns das bitte mitteilen oder evtl. ein Foto einstellen?
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