11.05.2020, 21:44
Hallo Zusammen,
hier kommen ein paar Details zur Zulassung:
- ich hatte vom Vorbesitzer eine "Bescheinigung zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt", die bescheinigt, dass das Fahrzeug nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist. In dieser Bescheinigung ist der Tag der ersten Zulassung mit 1. Januar 1985 eingetragen.
- bei der Vorbesprechung mit dem TÜV sind tatsächlich alle, von euch aufgeführten Beispiele, die eine "Erstzulassung" ummöglich gemacht hätten, besprochen worden.
- von Yamaha kam keine brauchbare Antwort in Bezug auf Import, Zulassung oder Vorbesitzer. Aber der TÜV hat den "Tipp" bekommen, dass das Motorrad wohl als Presse-Vorführer zugelassen war. Auf Basis dieser Geschichte, habe ich mich mit dem TÜV dahingehend verständigt, dass das Motorrad schon einmal zugelassen war. Es wurde auf dieser Annahme ein §21 Gutachten angefertigt. Der TÜV Ingenieur hat in seiner Dokumentation geschrieben, dass er das Datum der Erstzulassung aus der Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht exakt nachvollziehen kann. Er hat die Zulassungsbehörde aufgefordert, diese Angabe in den neu auszustellenden Fahrzeugpapieren zu ergänzen. So stand es in roten Lettern auf dem Deckblatt des §21 Gutachten.
- Bei der Zulassung wurde dann genau das gemacht. Ohne mein Zutun wurde heute das Datum der ersten Zulassung eingetragen. Wie der Mitarbeiter das Datum der ersten Zulassung auf den 1. Juli 1986 festgesetzt hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich denke, es wird mir keiner verübeln, wenn mir das egal ist.
Ich hatte folgende Aufwände für die Zulassung:
- Abweichend von einer Serien 1XL gibt es keinen Schalter am Ständer, der die Zündung bei ausgeklapptem Ständer und eingelegtem Gang unterbricht. Lösung: 50 Cent für einen Zylinderstift 6x20 DIN 6325, den ich auf die Schraube des Ständers geschweißt habe. Damit habe ich erreicht, dass der Ständer sich bei Entlastung selbst einklappt.
- der TÜV hat bei diesem Mechanismus 2 Federn für den Seitenständer gefordert und bekommen. Die Federn stammen von einem SRX-Teilespender.
- Abweichend von der Serien 1XL hat meine No. 9 ein Zündschloss eingebautem Lenkerschloss. Dieses Schloss wurde bei der Vorbesprechung moniert. Nach genauer Prüfung und kurze Diskussion durfte es bleiben.
- 130 Euro für das §21 Gutachten, 70 Euro für die Zulassung und 18 Euro für das Nummernschild.
- und last but not least: viel Zeit im HomeOffice!
Und wie geht es jetzt weiter? Nachdem ich sie jetzt ganz normal fahren kann, bekommt sie neue Reifen, neue Flüssigkeiten und wird auch geputzt. Um den Rost im Tank werde ich mich jetzt auch kümmern.
Ich werde in den nächsten Tagen die gewünschten Fotos liefern.
Viele Grüße, Dieter
hier kommen ein paar Details zur Zulassung:
- ich hatte vom Vorbesitzer eine "Bescheinigung zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt", die bescheinigt, dass das Fahrzeug nicht zur Fahndung ausgeschrieben ist. In dieser Bescheinigung ist der Tag der ersten Zulassung mit 1. Januar 1985 eingetragen.
- bei der Vorbesprechung mit dem TÜV sind tatsächlich alle, von euch aufgeführten Beispiele, die eine "Erstzulassung" ummöglich gemacht hätten, besprochen worden.
- von Yamaha kam keine brauchbare Antwort in Bezug auf Import, Zulassung oder Vorbesitzer. Aber der TÜV hat den "Tipp" bekommen, dass das Motorrad wohl als Presse-Vorführer zugelassen war. Auf Basis dieser Geschichte, habe ich mich mit dem TÜV dahingehend verständigt, dass das Motorrad schon einmal zugelassen war. Es wurde auf dieser Annahme ein §21 Gutachten angefertigt. Der TÜV Ingenieur hat in seiner Dokumentation geschrieben, dass er das Datum der Erstzulassung aus der Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht exakt nachvollziehen kann. Er hat die Zulassungsbehörde aufgefordert, diese Angabe in den neu auszustellenden Fahrzeugpapieren zu ergänzen. So stand es in roten Lettern auf dem Deckblatt des §21 Gutachten.
- Bei der Zulassung wurde dann genau das gemacht. Ohne mein Zutun wurde heute das Datum der ersten Zulassung eingetragen. Wie der Mitarbeiter das Datum der ersten Zulassung auf den 1. Juli 1986 festgesetzt hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich denke, es wird mir keiner verübeln, wenn mir das egal ist.
Ich hatte folgende Aufwände für die Zulassung:
- Abweichend von einer Serien 1XL gibt es keinen Schalter am Ständer, der die Zündung bei ausgeklapptem Ständer und eingelegtem Gang unterbricht. Lösung: 50 Cent für einen Zylinderstift 6x20 DIN 6325, den ich auf die Schraube des Ständers geschweißt habe. Damit habe ich erreicht, dass der Ständer sich bei Entlastung selbst einklappt.
- der TÜV hat bei diesem Mechanismus 2 Federn für den Seitenständer gefordert und bekommen. Die Federn stammen von einem SRX-Teilespender.
- Abweichend von der Serien 1XL hat meine No. 9 ein Zündschloss eingebautem Lenkerschloss. Dieses Schloss wurde bei der Vorbesprechung moniert. Nach genauer Prüfung und kurze Diskussion durfte es bleiben.
- 130 Euro für das §21 Gutachten, 70 Euro für die Zulassung und 18 Euro für das Nummernschild.
- und last but not least: viel Zeit im HomeOffice!
Und wie geht es jetzt weiter? Nachdem ich sie jetzt ganz normal fahren kann, bekommt sie neue Reifen, neue Flüssigkeiten und wird auch geputzt. Um den Rost im Tank werde ich mich jetzt auch kümmern.
Ich werde in den nächsten Tagen die gewünschten Fotos liefern.
Viele Grüße, Dieter