Hallo zusammen,
ich habe mir eine SRX6 gekauft und bin sehr happy! Das Moped stand 23 Jahre trocken in einer Scheune und mein Lebensgefährte und ich möchten Sie nun wieder zum Leben erwecken. Ich hätte da auch direkt eine Frage zum Thema Ersatzteilbeschaffung. Ich habe ein Modell 1XR und nun schon direkt Schwierigkeiten, um Bremsleitungen zu bekommen, da dieses Modell nicht gelistet ist. Kann ich dann immer angeben, dass es eine 1XL? Sind die weitestgehend baugleich? Vielleicht kann mich jemand aufklären, vielen Dank vorab!
Allen viel Spaß und allseits gute Fahrt!
LG Heike (Wohnorte 56579 Rengsdorf/65817 Eppstein)
Eine 1XR gibt es doch gar nicht als Motorrad, sondern nur als Roller...
Wahrscheinlich hast du eine 1XL.
Und dafür sind zumindest Stahlflex-Bremsleitungen problemlos zu bekommen.
Grüße
Rolf
Hallo Rolf,
danke Dir, aber im Brief steht auch 1XR und die Fahrgestellnummer lautet auch XR, aber es ist das Motorrad vom Foto.
So habe ich das dem Stahlflex-Bremsleitungen-Anbieter jetzt auch geschrieben, dass die XR wohl wie eine XL ist. Ich meine, irgendwo gelesen zu haben, dass die XR eine leicht abgespeckte Version der XL ist, aber vielleicht werde ich es ja hier herausfinden.
Grüße
Heike
Hallo Heike,
1XR ist das Modell welches in Australien etc. angeboten wurde, siehe
hier.
Die Modelle der SRX sind weitgehend Baugleich. Unterschiede hat Chris auf der verlinkten Seite beschrieben.
Falls die SRX in Eppstein steht sind genug "Fachleute" im Rhein-Main-Gebiet zu finden.
Gruß Oliver
Hallo Oliver,
ja, super, diese Übersicht mit Ozeanien hatte ich schon mal irgendwo gesichtet, vielen Dank!
Ich kann es mir nur nicht ganz erklären, wie das Moped von Australien aus zu den beiden Vorbesitzern in das Dorf in Bayern gekommen ist. Ganz schön spannend ;-) Weiß denn jemand, wie viele es von der 1XR gegeben hat?
Gruß
Heike
(14.06.2023, 13:33)Heike schrieb: [ -> ]Weiß denn jemand, wie viele es von der 1XR gegeben hat?
Wahrscheinlich nur Yamaha anhand der Fertigungszahlen, was davon nach Europa verkauft wurde wahrscheinlich niemand.
Das
KBA listet nur die offiziell importierten Modelle auf, also 1XL und 1XM.
Modelle wie die 1JK aus Japan, die 1XN bzw. 2TM aus der Schweiz, die 2EF aus den USA und auch die 3SX mit E-Starter sind Grauimporte die bei dem KBA keine Schlüsselnummer haben.
Gruß Oliver
PS. Ich hatte auch mal einen Motor mit der #1XRxxxxx den ich aufgearbeitet habe.
Stahlflex-Bremsleitungen für eine 1XL passen dann auch für dein Motorrad. In der ABE der Bremsleitungen ist die 1XR aber normalerweise nicht aufgeführt. Das könnte bei einer Polizeikontrolle oder bei der HU problematisch sein. Am besten wäre es, sie in die Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen zu lassen. Oder halt die normalen Gummileitungen zu kaufen - falls es die noch gibt.
Grüße
Rolf
Vielen lieben Dank für Deine Mühe und Ausführungen!
Vielleicht war es ja der Motor von meiner SRX, den Du aufgearbeitet hast, aber die hat erst 25.000 km gelaufen :-)
(14.06.2023, 14:11)Rolf schrieb: [ -> ]Stahlflex-Bremsleitungen für eine 1XL passen dann auch für dein Motorrad. In der ABE der Bremsleitungen ist die 1XR aber normalerweise nicht aufgeführt. Das könnte bei einer Polizeikontrolle oder bei der HU problematisch sein. Am besten wäre es, sie in die Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen zu lassen. Oder halt die normalen Gummileitungen zu kaufen - falls es die noch gibt.
Grüße
Rolf
Ich habe jetzt mal die Stahlflex-Bremsleitungen bestellt und hoffe dann auf einen gnädigen TÜV-Prüfer ;-)
(14.06.2023, 15:58)Heike schrieb: [ -> ]Ich habe jetzt mal die Stahlflex-Bremsleitungen bestellt und hoffe dann auf einen gnädigen TÜV-Prüfer ;-)
In Bischofsheim kann ich Dir einen empfehlen.
Der kennt sich mittlerweile bestens mit der SRX aus.
Gruß Oliver
(14.06.2023, 16:09)LucaGregory schrieb: [ -> ]Bischofsheim
Sehr gut und ja, die SRX steht aktuell in Eppstein, das könnte ja passen. Ein Nummernschild habe ich mir bei meiner Kreisverwaltung auch schon reserviert ...
??-HC 6
Hurra ;-)
Guten Abend zusammen,
TÜV ist geschafft, morgen wird sie zugelassen ?
Liebe Grüße
Heike
Was ha der Prüfer zu den Stahlflex-Bremsleitungen gesagt? Du hast dafür ja keine ABE für dein Möbel...
Grüße
Rolf
Korrektur:
Streiche "Möbel".
Setze "Modell".
(17.07.2023, 00:08)Rolf schrieb: [ -> ]Was ha der Prüfer zu den Stahlflex-Bremsleitungen gesagt? Du hast dafür ja keine ABE für dein Modell.
Grüße
Rolf
Die ABE soll ich mitführen ?
Hi Heike
Das mit der oceanischen 1XR Kennung ist schon unpäßlich.
Theoretisch kannst Du damit ja kein einziges Zubehörteil (wenn man es genau nimmt auch manche Reifen) einsetzen die für die in Deutschland homologisierten Modelle 1XL/1XM per ABE zugelassen sind. Bei jeder HU kann es Diskussionen geben wegen Bremsleitungen, oder mal Stoßdämpfern oder anderen Teilen die irgendwann mal fällig werden.
Dem ganzen könnte man natürlich entkommen wenn man die Maschine einfach auf einen 1XL-Rahmen baut.
Als "Notlösung" immerhin noch eine Option. Rahmen mit Briefen gibt es genug.
Wie Du vermutlich schon erfahren hast gibt es keine Ersatzteileprobleme mit dem Modell, es dürfte fast alles baugleich den anderen Modellen sein.
Gruß
Peter
Für mein kanadisches Modell 2EH gibt es auch keine ABE.
Ich habe aber ein ABE-Heftchen, das ich immer mitführe. Darin sind aber nicht wie sonst üblich alle zulässigen Motorradmodelle auf 120 Seiten aufgeführt, sondern es gibt darin eine Seite mit einem QR- Code. Bei einer Polizeikontrolle müsste der Polizist also den QR-Code scannen und dann auf der Website weitersuchen...
Vielleicht lass ich im Rahmen der nächsten HU die Bremsleitung aber trotzdem eintragen.
Grüße
Rolf
Bei den Reifen dürfte es kein Problem geben, weil die früher (80er Jahre) zum Teil vorhandene Reifenmodell-Bindung aufgehoben ist. Wäre ja auch sinnlos, wenn in den Papieren zum Beispiel "Bridgestone MagMopus" eingetragen ist und dieser Reifen seit fast 30 Jahren nicht mehr produziert wird.
Ich habe für meine Avon Roadrider eine Freigabe von Avon für die 1XL/1XM. In den Papieren meiner kanadischen 2EH ist aber kein Reifenmodell eingetragen, sondern nur die Reifengröße.
Grüße
Rolf
Das mit den Reifen ist nicht ganz so trivial
Als ich vor ein paar Jahren meine BMW K100 Bj 92 zugelassen habe passierte folgendes:
Im Brief/Schein waren die zulässigen Reifentypen eingetragen.
Natürlich wird keiner davon mehr hergestellt.
Fahren kann man natürlich die Standardbereifung die im Schein angegeben wird.
Hier stand dort plötzlich 18" anstatt der sonst zugelassenen 17" Reifenmodelle aus der Typenfreigabe.
Demnach darf ich also die nicht mehr lieferbaren 17" Modelle fahren, oder halt dann ersatzweise die 18" Reifen mit "Standardmaß"
Bei der Zulassung und auch bei der HU, die der Verkäufer in Oldenburg noch gemacht hatte, ist dies nicht aufgefallen.
Mir fiel das zufällig ins Auge als ich das Reifenmaß mal gechecked habe für den Fall das ich dann irgendwann neue Reifen brauchte.
Ich wollte wissen welche Kosten mich beim Reifenkauf erwarten und ich sah im Schein nach.
Dann bin ich zur Zulassungsstelle und wieß darauf hin.
Ich wurde zur obersten Etage verwiesen und saß dann bei den zwei Experten der Zulassungsstelle.
"Refenbindung gäbe es zwar nicht mehr, aber ich könne ja schließlich das Standardmaß fahren"
Es hat ca 15 Minuten gedauert bis ich denen das erklären konnte dass das Standardmaß aber nicht 18" sondern "17" ist.
Ergo, das ich mit dem Fahrzeugschein theoretisch nie wieder neue Reifen fahren könne.
Ungelogen musste ich denen das 4 Mal erklären bis sie das verstanden haben.
Dann wurde ich erstmal wieder nach hause geschickt und auf den nächsten Tag verwiesen.
Dann gab es zunächst keine Lösung der Situation.
Man wollte mir nicht glauben dass die K100RS 16V BJ92 mit 17" homologisiert war.
Pustekuchen also mit dem nächsten Reifenkauf.
Ich musste noch mehrmals darauf hinweisen dass es sich nur um einen Fehler handeln kann, bevor man dann Nachforschungen betrieb.
Schließlich wurde um den Fahrzeugbrief Ahnenforschung betrieben, und es wurden noch Mikrofilme im Emsland ausgegraben.
Diese erbrachten dann schließlich den Beweis dass irgendwann mal beim ausstellen eines neuen Fahrzeugbriefes ein Übertrag-Fehler gemacht wurde.
Da wurde was falsch abgetippt.
Sowas kann schon ganz schön lästig werden ;-)
Grüße
Peter
Rolf: Bei den Reifen dürfte es kein Problem geben,
weil die früher (80er Jahre) zum Teil vorhandene Reifenmodell-Bindung aufgehoben ...
Das ist falsch.
Die Fabrikatsbindung wurde nur generell für
Motorräder mit EU-Typgenehmigung aufgehoben (und auch hier nur für Reifen ab Herstellungsdatum 2020), das gilt für Motorräder, deren
Typ ab ca. 1994 erstmals zugelassen wurde.
Unsere SRXen haben keine EU-Typgenehmigung, sondern eine
ABE, für diese Motorräder
gelten vorhandene Fabrikatsbindungen weiter. Zum Glück haben SRXen aber keine Fabrikatsbindung (der Standardsatz in der Zulassungsbescheinigung "Reifenfabrikatsbindung gemäss Betriebserlaubnis beachten" ist inhaltsleer und deshalb irrelevant), so dass nur die eingetragenen Größenangaben beachtet werden müssen.
(17.07.2023, 10:50)Peter-D schrieb: [ -> ]... entkommen wenn man die Maschine einfach auf einen 1XL-Rahmen baut.
Als "Notlösung" immerhin noch eine Option. Rahmen mit Briefen gibt es genug.
Gruß
Peter
Da wird jetzt aber mit Kanonen auf Spatzen geschossen!
Einfacher ist es die Maschine mit allen gewünschten Teilen zu versehen und dann eine Einzelabnahme zu machen bzw. die Teile eintragen zulassen.
Gruß Oliver
Oliver,
in diesem Zusammenhang: Du hast, wie ich auch, an der hinteren Bremse den GSG-Bremsflüssigkeitsbehälter und ihn meines Wissens auch eintragen lassen.
Ich habe in einem anderen Forum nun Folgendes dazu gefunden:
"Dieser Bremsflüssigkeitsbehälter wir mit ABE für viele Motorradmodelle verkauft, braucht aber keine ABE. Ein alleiniger Bremsflüssigkeitsbehälter ist formal kein Bestandteil der Bremsanlage nach EU-Richtlinie 93/14/EWG. Ob das Teil mit einem Schlauch verbunden wird oder direkt angeschraubt wird, ist von der Auslegung her egal. Denn die Verbindung zwischen Behälter und Bremspumpe ist weder über eigene Baugrupenvorschriften beschrieben noch über die o.g. Richtlinie. So lange das Teil nicht zur Bremskraftübertragung dient, ist es kein Bestandteil der Bremsanlage und somit nicht als sicherheitsrelevantes Bauteil zu werten."
Ob der Verfasser dieses Beitrags damit recht hat, weiß ich nicht. Er gilt in diesem Forum jedoch als Spezialist für die StVZO. Und es ist ja tatsächlich so, dass viele Zubehörhersteller ihre Produkte unnötigerweise mit ABE anbieten - vielleicht, um sie so besser verkaufen zu können, oder um dem Käufer möglichen Ärger zu ersparen.
Diese Erfahrung habe ich selbst schon mal gemacht. Ich bin letztes Jahr mit meiner SUZUKI SV 1000 S bei der HU im ersten Versuch durchgefallen, weil die Hinterradabdeckung aus dem Zubehör keine ABE hatte. Der Prüfer meinte, er hätte "bisher immer nur Hinterradabdeckungen mit ABE gesehen". Was natürlich kein Argument ist. Ich konnte seinem Dienststellenleiter im Nachhinein beweisen, daß es keine Vorschriften für Hinterradabdeckungen gibt bis auf die Vorschrift, daß eine "vorhanden sein muss"...
Wenn also ein Zubehörteil oder Ersatzteil mit ABE verkauft wird, heißt das noch lange nicht, dass eine ABE erforderlich ist.
Grüße
Rolf
(17.07.2023, 10:50)Peter-D schrieb: [ -> ]Hi Heike
Das mit der oceanischen 1XR Kennung ist schon unpäßlich.
Theoretisch kannst Du damit ja kein einziges Zubehörteil (wenn man es genau nimmt auch manche Reifen) einsetzen die für die in Deutschland homologisierten Modelle 1XL/1XM per ABE zugelassen sind. Bei jeder HU kann es Diskussionen geben wegen Bremsleitungen, oder mal Stoßdämpfern oder anderen Teilen die irgendwann mal fällig werden.
Dem ganzen könnte man natürlich entkommen wenn man die Maschine einfach auf einen 1XL-Rahmen baut.
Als "Notlösung" immerhin noch eine Option. Rahmen mit Briefen gibt es genug.
Wie Du vermutlich schon erfahren hast gibt es keine Ersatzteileprobleme mit dem Modell, es dürfte fast alles baugleich den anderen Modellen sein.
Gruß
Peter
Guten Abend Rolf,
ja, es ging jetzt alles völlig problemlos, TÜV am Samstag (GTÜ) und heute problemlose Zulassung.
Ich habe übrigens die laut meinem Reifenhändler einzig zugelassene Reifenkombination von Dunlop montiert.
Jetzt kann es losgehen ...
Liebe Grüße
Heike