30.12.2024, 14:59
Liebe "Kicker",
als ich neu im Kreise der SRX-Treiber war, habe ich meine erst mal neu besohlt und landete sofort bei einem Thema, welches eigentlich keins ist und nur Mühe und Kosten verursacht:
Die Reifenfreigabe. Mit ihrem Definitionsbereich durch Hersteller, Gesetzgeber und Prüforganisation.
Bei meiner SRX steht in der Zulassungsberscheinigung Teil 1 "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten". Dieser Passus sorgte bei meiner ersten Hauptuntersuchung für Diskussionen, weil der Prüfer von mir den Nachweis über die richtigen Reifen haben wollte. Die Reifendimension sei zwar so, wie in den Papieren vermerkt, welcher Typ und Hersteller vorgeschrieben ist, stünde dort jedoch nicht. So könne er das nicht prüfen
Nach einiger Diskussion hier im Forum klärte sich das: Der Passus in den Papieren steht einfach immer da, auch wenn es gar keine Herstellervorgaben gibt. Der Prüfer hatte wohl nicht die nötigen Infos....
Jetzt gibt es etwas neues zu den Reifen: Von den meisten unbemerkt, hat der Gesetzgeber (wahrscheinlich auf Druck der Prüforganisationen, die ständig auf der Suche nach neuen Gebührenquellen sind....) schon 2019 verfügt, das Reifen-Hersteller-Freigaben ungültig werden und Reifen, die nicht 100% so bezeichnet sind, wie in den Papieren vermerkt, per Einzelabnahme eingetragen werden müssen. Und das möglicherweise bei jeder HU erneut, wenn ein Reifentyp nicht mehr hergestellt oder durch ein Nachfolgemodell ersetzt wird....
Ich habe hier mal einen Link vom Bundesverband der Motorradfahrer e.V. zu diesem Thema:
https://bvdm.de/politik-und-leistungen/f...igaben.php
Im Anhang ist auch noch die Pressemitteilung des TÜV-Süd zu diesem Thema.[attachment=3910]
Bin gespannt, wie Ihr das einschätzt. Kurz vor dem Jahreswechsel geht mir die immer weiter zunehmende Übergriffigkeit unseres Staates mächtig auf den Wecker....
Cheers, einen guten Rutsch ins Neue Jahr wünscht
Andreas
als ich neu im Kreise der SRX-Treiber war, habe ich meine erst mal neu besohlt und landete sofort bei einem Thema, welches eigentlich keins ist und nur Mühe und Kosten verursacht:
Die Reifenfreigabe. Mit ihrem Definitionsbereich durch Hersteller, Gesetzgeber und Prüforganisation.
Bei meiner SRX steht in der Zulassungsberscheinigung Teil 1 "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten". Dieser Passus sorgte bei meiner ersten Hauptuntersuchung für Diskussionen, weil der Prüfer von mir den Nachweis über die richtigen Reifen haben wollte. Die Reifendimension sei zwar so, wie in den Papieren vermerkt, welcher Typ und Hersteller vorgeschrieben ist, stünde dort jedoch nicht. So könne er das nicht prüfen
Nach einiger Diskussion hier im Forum klärte sich das: Der Passus in den Papieren steht einfach immer da, auch wenn es gar keine Herstellervorgaben gibt. Der Prüfer hatte wohl nicht die nötigen Infos....
Jetzt gibt es etwas neues zu den Reifen: Von den meisten unbemerkt, hat der Gesetzgeber (wahrscheinlich auf Druck der Prüforganisationen, die ständig auf der Suche nach neuen Gebührenquellen sind....) schon 2019 verfügt, das Reifen-Hersteller-Freigaben ungültig werden und Reifen, die nicht 100% so bezeichnet sind, wie in den Papieren vermerkt, per Einzelabnahme eingetragen werden müssen. Und das möglicherweise bei jeder HU erneut, wenn ein Reifentyp nicht mehr hergestellt oder durch ein Nachfolgemodell ersetzt wird....
Ich habe hier mal einen Link vom Bundesverband der Motorradfahrer e.V. zu diesem Thema:
https://bvdm.de/politik-und-leistungen/f...igaben.php
Im Anhang ist auch noch die Pressemitteilung des TÜV-Süd zu diesem Thema.[attachment=3910]
Bin gespannt, wie Ihr das einschätzt. Kurz vor dem Jahreswechsel geht mir die immer weiter zunehmende Übergriffigkeit unseres Staates mächtig auf den Wecker....
Cheers, einen guten Rutsch ins Neue Jahr wünscht
Andreas