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Neuregelung zu Motorradreifen ab 1.1.2025

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Neuregelung zu Motorradreifen ab 1.1.2025
pope Offline
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#1
30.12.2024, 14:59
Liebe "Kicker",

als ich neu im Kreise der SRX-Treiber war, habe ich meine erst mal neu besohlt und landete sofort bei einem Thema, welches eigentlich keins ist und nur Mühe und Kosten verursacht:

Die Reifenfreigabe. Mit ihrem Definitionsbereich durch Hersteller, Gesetzgeber und Prüforganisation.

Bei meiner SRX steht in der Zulassungsberscheinigung Teil 1 "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten". Dieser Passus sorgte bei meiner ersten Hauptuntersuchung für Diskussionen, weil der Prüfer von mir den Nachweis über die richtigen Reifen haben wollte. Die Reifendimension sei zwar so, wie in den Papieren vermerkt, welcher Typ und Hersteller vorgeschrieben ist, stünde dort jedoch nicht. So könne er das nicht prüfen

Nach einiger Diskussion hier im Forum klärte sich das: Der Passus in den Papieren steht einfach immer da, auch wenn es gar keine Herstellervorgaben gibt. Der Prüfer hatte wohl nicht die nötigen Infos....

Jetzt gibt es etwas neues zu den Reifen: Von den meisten unbemerkt, hat der Gesetzgeber (wahrscheinlich auf Druck der Prüforganisationen, die ständig auf der Suche nach neuen Gebührenquellen sind....) schon 2019 verfügt, das Reifen-Hersteller-Freigaben ungültig werden und Reifen, die nicht 100% so bezeichnet sind, wie in den Papieren vermerkt, per Einzelabnahme eingetragen werden müssen. Und das möglicherweise bei jeder HU erneut, wenn ein Reifentyp nicht mehr hergestellt oder durch ein Nachfolgemodell ersetzt wird....
Ich habe hier mal einen Link vom Bundesverband der Motorradfahrer e.V. zu diesem Thema:

https://bvdm.de/politik-und-leistungen/f...igaben.php

Im Anhang ist auch noch die Pressemitteilung des TÜV-Süd zu diesem Thema.
.pdf   Neue_Reifenregeln.pdf (Größe: 127,85 KB / Downloads: 20)

Bin gespannt, wie Ihr das einschätzt. Kurz vor dem Jahreswechsel geht mir die immer weiter zunehmende Übergriffigkeit unseres Staates mächtig auf den Wecker....

Cheers, einen guten Rutsch ins Neue Jahr wünscht

Andreas

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wergan Offline
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#2
30.12.2024, 18:33
Für uns ist es ganz einfach: solange die eingetragenen Reifengrößen mit entsprechendem Lastindex montiert sind, gibts keine Probleme. Da in der Zulassungsbescheinigung keine Reifenhersteller genannt sind und auch in der ABE keine Einschränkung diesbezüglich existiert, können wir alle Hersteller auswählen, die die eingetragenen Größen herstellen. Zum Glück gibts ja aktuelle 100/80 - 18 wieder für vorne.
Für Freunde abweichender Reifengrößen, z.B. beim Einbau anderer Schwinge/Felgen: versucht auf jeden Fall, nur geänderte Reifengrößen (ohne Herstellerbindung) eintragen zu lassen. Motorradaffine Gutachter machen das, wenn man vernünftig darlegt, dass die aktuellen Reifen bezüglich den Anforderungen eines 35 Jahre alten Motorrades deutlich überqualifiziert sind. Wenn man dem Gutachter darlegen kann, dass die beantragte Dimension auch für eine Sportmaschine mit 98 PS und einer Vmax von 214 km/h taugt und es keine mechanischen Beeinträchtigungen (schleifen an Schwinge, Kettenschutz ö-ä.) gibt, sollte das eintragungsfähig sein.
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LucaGregory Offline
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#3
30.12.2024, 19:30
(30.12.2024, 14:59)pope schrieb: wahrscheinlich auf Druck der Prüforganisationen, die ständig auf der Suche nach neuen Gebührenquellen sind....

Hallo Andreas,

das stimmt so nicht. Der Fehler lag in einem Gesetzentwurf der ohne Rücksprache mit Fachleuten beschlossen wurde.
TÜV, Dekra und Co. sind selber am ko.... wegen der neuen Regelung.

Einerseits wissen die Graukittel genau das die modernen Reifen allen Anforderungen genügen, andererseits dürfen sie keine Plakette ausstellen um nicht selbst bei einem möglichen Unfall in die Verantwortung gezogen zu werden.

Bei meinen beiden SRXen steht glücklicherweise weder Hersteller, noch Reifentyp, noch der Vermerk "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" drin. Dumm läuft es bei meiner Magni, da hab ich den Vermerk Metzler ME 33 bzw. ME99 drin.

Gruß Oliver
Magni Guzzi Arturo, BJ 1989
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FrankHi Offline
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#4
30.12.2024, 23:30
Hallo Andreas,
...die Einzelabnahme und der anschließende Eintrag in die Zulass. OHNE BINDUNG hat auch Vorteile !

1.Beispiel: BT45 in 130/70 vorgeführt und abgenommen (STVZO §19.2) .
Die Techn. Bestätigung von Bridgestone (passt zu Geschw. Gewicht und Felgengröße) lag als Fax vor.
Der Eintrag in die Zulass. erfolgte dann als "auch 130/70 62H TL" OHNE weitere Auflagen.
Damit werden jetzt auch andere 130/70 z.B. AVON AM26, Dunlop GT501 und und ... legal möglich !
Die Forderungen der Reifenhersteller (bzgl. mind. Felgenbreite !) werden damit offensichtlich "überstimmt".
Ich hatte Erfahrungsberichte aus NL und UK wegen der Felgenbreitenunterschreitung und habe mich das getraut.
-> KEINE Probleme ! ... weder im Fahrbetrieb noch bei HU.
Jetzt bin wieder mit 120/80 unterwegs - aber mit Enduro/Scambler-Typ AVON TRAILRIDER.

2.Beispiel: Alternative Vorderradreifengröße wurde als "90/90-18 51S" eingetragen.
D.h. es ist weder TL noch TT spezifiziert. Daher kann ich zZ vorne legal mit Schlauch im "Heidenau K60 Scout MS" fahren.

Ohne die "variabel" anwendbaren Eintragungen hätte ich das Enduro/Scrambler Experiment wohl nicht angegangen.

Viele Grüße und Euch allen einen Guten Rutsch
cu Frank
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rennsemme-fahra Offline
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#5
03.01.2025, 09:12
Das ganze ist doch schon aeit Jahren bekannt, dass die Übergangsfrist jetzt abläuft.
Bei meiner 250er Aprilia hab ich mit schon vor Jahren die größen Eintragen lassen, die auch sinn machen zu fahren auf den Felgen.
Bei der SRX ja nicht nötig, original Dimension und BT46 drauf und Glücklich sein Smile
Bin gespannt wie es bei meiner AF1 läuft.

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Rolf Offline
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03.01.2025, 11:54 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.01.2025, 11:55 von Rolf.)
(03.01.2025, 09:12)rennsemme-fahra schrieb: original Dimension und BT46 drauf und Glücklich sein 

So isses. 
Als ich letztens bei der HU war, hat mir der aaS allerdings auch noch den Satz Avon Roadrider (vorne schmaler, hinten breiter) eingetragen, den noch der Vorbesitzer meiner SRX mont hatte.

Korrektur:

Streiche "mont" 
Setze "montiert"
Grüße 
Rolf
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Ich bin kein "Biker" und fahre kein "Mopped".

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LucaGregory Offline
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Gestern, 20:38 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Gestern, 20:45 von LucaGregory.)
Anscheinend habe ich den richtigen TÜV-Prüfer und bei dem auch noch einen Stein im Brett.  Big Grin

Der hat mir ein Gutachten für meine Magni ausgestellt "Berichtigung der Zulassungsbescheinigung gemäß §15 (1) FZV" für schlanke 28.-€ (statt teurer Einzelabnahme),
mit dem Gutachten war ich heute bei der Zulassungsstelle und habe für 12,30€ die Papiere berichtigen lassen und bin jetzt die unsägliche Reifenbindung los.

Fahren darf ich jetzt alle Reifen in der eingetragenen Größe mit dem entsprechenden Geschwindigkeitsindex.

Kosten für alles zusammen dann 40,30.-€. Geht doch, ich hatte mit den 5 fachen Kosten gerechnet.  Cool

Gruß Oliver

PS. Mitarbeiterin auf der Zulassungsstelle war auch sehr nett und hat mit mir alle Änderungen der Papiere / Eintragungen abgesprochen.
Magni Guzzi Arturo, BJ 1989
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FrankHi Offline
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#8
Vor 11 Stunden
Glückwunsch !
dann bist Du jetzt auf dem Stand den die SRX schon ewig hat Big Grin
Hast Du auch Wahlfreiheit zwischen TL und TT ? Dann wären ja endlich weitere Endurobereifung möglich Big Grin

Schönes Grüße
cu Frank
Cool
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Axel Offline
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#9
Vor 10 Stunden
(Gestern, 20:38)LucaGregory schrieb: Anscheinend habe ich den richtigen TÜV-Prüfer und bei dem auch noch einen Stein im Brett.  Big Grin

Der hat mir ein Gutachten für meine Magni ausgestellt "Berichtigung der Zulassungsbescheinigung gemäß §15 (1) FZV" für schlanke 28.-€ (statt teurer Einzelabnahme),
mit dem Gutachten war ich heute bei der Zulassungsstelle und habe für 12,30€ die Papiere berichtigen lassen und bin jetzt die unsägliche Reifenbindung los.

Scheint jetzt aber üblich zu sein. Bei meiner XJ600 Diversion (4BR) wurde die Reifenfabrikatsbindung beim letzten TÜV-Termin in Darmstadt ohne Nachfragen auch ausgetragen. Hat ein wenig mehr gekostet wegen Marburg, aber so bin ich auch auf dem Stand wie SRX und SR500 schon immer, nämlich nur die Reifendimension zählt.

Grüße,

Axel

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LucaGregory Offline
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Vor 2 Stunden (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 2 Stunden von LucaGregory.)
(Vor 10 Stunden)Axel schrieb: Hat ein wenig mehr gekostet wegen Marburg

Die Bündelungsstelle in Marburg musste ich gar nicht bemühen. 

Die gute Nachricht für uns in Hessen ist das die Bündelungsstelle zwecks Abbau von Bürokratie geschlossen wird!

Gruß Oliver
Magni Guzzi Arturo, BJ 1989
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