(17.10.2020, 22:59)karlheinz01 schrieb: "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" ist ja ein eher allgemeiner Hinweis
Leider nicht:
https://www.adac.de/-/media/pdf/motorrad...raeder.pdf
Siehe Seiten 6-7.
Kollegin von mit fährt seit Jahren immer die gleiche Reifenkombi auf ihrer Suzuki SV 650, legte bei der HU brav die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers vor und erhielt den Stempel. Sie war dann vor ca. 3 Jahren völlig überrascht, dass das nun nicht mehr ausreichen sollte, sondern die Änderung vom Prüfer (kostenpflichtig) bescheinigt und anschliessend von der Zulassungsstelle (selbstverständlich kostenpflichtig) eingetragen werden musste. War aber so.
Wenn ich es richtig verstehe, liegt die Unterscheidung kurioserweise darin, wann zuletzt ein Fahzeugschein ausgestellt wurde und nicht, wann das Fahzeug erstmalig zugelassen wurde! Stichtag ist der 1.September 2005, da ab diesem Tag die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II eingeführt wurden.
Wer also seine SRX seit mindestens August 2005 ununterbrochen zugelassen hat und den "alten" Fahrzeugschein hat, kann in den genannten Reifengrössen alle Fabrikate fahren, wenn nicht in dieserm Fahrzeugschein eine genaue Reifenfabrikatsbindung angegeben ist.
Wer dagegen einen "neuen" Fahrzeugschein, genauer Zulassungsbescheinigung Teil I hat, und bei dem "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" eingetragen ist, der muss sich daran halten, wenn es eine solche Bindung gibt, oder eine Herstellerfreigabe vorlegen und die neuen Fabrikate in die Zulassungsbescheinigung eintragen lassen. Achtung: Betriebserlaubnis heisst nicht Fahrzeugpapiere, sondern Typgenehmigung oder ABE, d.h. die Prüfprozedur des Herstellers oder Importeurs für serienmässig hergestellte Kraftfahrzeuge, welche die Grundlage für die Zulassung der einzelnen Fahrzeuge ist. Die genehmigten Reifenfabrikate können also Teil dieser Typgenehmigungen / ABE (für die SRX 1XL: "ABE Nr E125 mit dem Nachtrag I-III") sein und müssen u.U. bei der HU vom Prüfer recherchiert werden. Macht sicher nicht jeder Prüfer, und vielleicht liegen darin die unterschiedlichen Erfahrungsberichte begründet.
Frage in die Runde: hat jemand einen "alten" Fahrzeugschein oder -brief, in dem eine Fabrikatsbindung eingetragen ist?
Kurioserweise ist in dem Original-Fahrzeugbrief meiner blauen 1XL (EZ 11.2.1987) nur die Reifengrösse ohne Fabrikatsbindung eingetragen, so dass es eine solche offenbar nicht gab. Bei Wiederzulassung am 22.08.2006 wurde jedoch der ominöse Satz "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten" eingetragen. Vermutlich haben die Zulassungsstellen das standardmässig gemacht, auch wenn es gar keine Fabrikatsbindung gab??
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