19.01.2021, 20:51
Hallo Oliver,
Keine AU !? Das sind Neuigkeiten !
Nach meiner Erfahrung bedeutet die Ausnahme nach &49 bei KFZ mit Erstzulassung nach 1.1.89 dass die Gerauschgrenzwerte (!) von vor 1.1.89 gültig sind/bleiben.
Da die AU für KFZ mit EZ ab 1.1.89 erst seit ein paar Jahren vorgeschrieben ist, konnte die Ausnahme (erteilt mit Zulass. 1989-91) dafür nicht angewendet werden. -> Geräuschausnahme ohne Abgastest-Termin-Ausnahme !?
Bisher galten bei meiner 2TM (EZ89) die Noise Limits von 1988 aber die AU wurde durchgeführt.
Wenn sich das jetzt ändert, wird‘s bei der HU etwas billiger ?
Danke für deine Recherche !
Grüße aus HH
Cu frank
Keine AU !? Das sind Neuigkeiten !
Nach meiner Erfahrung bedeutet die Ausnahme nach &49 bei KFZ mit Erstzulassung nach 1.1.89 dass die Gerauschgrenzwerte (!) von vor 1.1.89 gültig sind/bleiben.
Da die AU für KFZ mit EZ ab 1.1.89 erst seit ein paar Jahren vorgeschrieben ist, konnte die Ausnahme (erteilt mit Zulass. 1989-91) dafür nicht angewendet werden. -> Geräuschausnahme ohne Abgastest-Termin-Ausnahme !?
Bisher galten bei meiner 2TM (EZ89) die Noise Limits von 1988 aber die AU wurde durchgeführt.
Wenn sich das jetzt ändert, wird‘s bei der HU etwas billiger ?
Danke für deine Recherche !
Grüße aus HH
Cu frank
# suck squeeze BANG blow *