29.01.2021, 09:49
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.01.2021, 09:58 von karlheinz02.)
(28.01.2021, 22:18)LucaGregory schrieb: Ich habe jetzt mal Yamaha Deutschland angeschrieben ob die noch was in Ihren Unterlagen haben, eventuell sogar allgemein gültig, und warte auf Antwort. Sobald ich eine Info habe informiere ich Euch.
Andere Möglichkeit wäre, direkt bei der Landesregierung (die die damalige Ausnahmegenehmigung, verm. auf Antrag des Importeurs, erteilt hat) um eine Abschrift bzw. Zweitschrift mit deiner VIN anzufragen. Würde ich halt gut und vorsichtig begründen, z. B. weil du das Dokument für die Wiederzulassung des stillgelegten Motorrads brauchst. Was ja auch durchaus zutrifft, für die Abnahme des Vergaserumbaues ist die Erstzulassung entscheidend? Wobei ich letzteren Umstand bei der Anfrage nicht unbedingt erwähnen würde...
Viele Grüße, Karl-Heinz
SRX 2TM Maple Red, EZ 3/89 bei Spritmonitor