04.05.2021, 14:13
(04.05.2021, 12:17)wergan schrieb: Eintragung der Lenkerbrücke auf die eine Maschine sollte bei kooperativem Prüfingenieur kein Problem sein, wenn sie eine KBA-Nummer trägt und du die Eintragung der anderen vorlegst. Vielleicht einfachere Alternative Rahmentausch?Hey eine KBA-Nummer auf der Brücke habe ich noch nicht gefunden, aber auf der Herstellerseite habe das Teilegutachten gefunden und ich denke damit sollte ich schon etwas weiter kommen. Dummerweise ist das Gutachten auf festgelegte Lenker fixiert und der jetzige ist da nicht dabei. Ist aber auch halb so wild weil der mir eh zu breit ist.
Ist aber schon irgendwie blöd, dass zusammen mit der Brücke dann auch eine Lenkerbreite eingetragen wird. So ist es zumindest in der jetzigen Form der Fall.
Einen Rahmentausch schließe ich (erstmal) aus. Ich möchte die eine erstmal schnellstmöglich auf die Straße bringen um mich dann in Ruhe der zweiten widmen zu können.