05.05.2021, 06:43
Habe ich das eigentlich richtig verstanden, dass die Beiden Maschinen zum Teil anderen Regeln unterliegen?
Was wäre interessant?
Die blaue ist EZ 89 d.h. die muss zur AU die andere aus EZ 87 nicht.
Der 89er hat eine Nummer zur eg-Typengenehmigung eingetragen (e125) der andere nicht. Bzw. habe ich zu dem 87er nur den alten Fahrzeugbrief und da stand sowas irgendwie nicht drin.
Bei der 89er mit EG Zulassung brauche ich die Freigabe Bescheinigung des Reifenherstellers und bei der 87er könnte ich auch Reifen ohne Freigabe aber mit der originalen Größe montieren?
Bei der 89er gelten andere "weichere" Regeln zum Thema Hinterradabdeckung?
Oder bin ich ganz auf dem Holzweg und die e125 bedeutet etwas ganz anderes?
Was wäre interessant?
Die blaue ist EZ 89 d.h. die muss zur AU die andere aus EZ 87 nicht.
Der 89er hat eine Nummer zur eg-Typengenehmigung eingetragen (e125) der andere nicht. Bzw. habe ich zu dem 87er nur den alten Fahrzeugbrief und da stand sowas irgendwie nicht drin.
Bei der 89er mit EG Zulassung brauche ich die Freigabe Bescheinigung des Reifenherstellers und bei der 87er könnte ich auch Reifen ohne Freigabe aber mit der originalen Größe montieren?
Bei der 89er gelten andere "weichere" Regeln zum Thema Hinterradabdeckung?
Oder bin ich ganz auf dem Holzweg und die e125 bedeutet etwas ganz anderes?