(05.05.2021, 09:49)wergan schrieb: mathes schrieb:Ich habe nochmal kurz geguckt wo ich die Info herhatte und an einigen Stellen den folgenden Wortlaut gefunden:
Bei der 89er gelten andere "weichere" Regeln zum Thema Hinterradabdeckung?
Nein, Irrglaube mit der Hinterradabdeckung. Das war mal eine Empfehlung bzw. ein Entwurf vom KBA der aber nie in einem § festgehalten wurde.
"Hinterradabdeckung / Vorderradabdeckung :
Hier wird mit Zweierlei Maß gemessen. Zum einen gibt es die glücklichen Besitzer einer neueren Maschine ( ab ca. 1994 ) welche nach EG-Richtlinien zugelassen sind.
Für diese ist die konkrete Länge der Radabdeckung ( vorn und hinten ) nicht genannt. Die Radabdeckung muss an einer gedachten Linie ( von der Radachse im 30 Grad-Winkel nach hinten-oben ) enden…so munkelt man J Stichwort ist die „ausreichende“ Radabdeckung, wobei wir wieder beim Ermessensspielraum der Prüfer angelangt sind.
Bei älteren Fahrzeugen ohne EG-Zulassung ist dieses hingegen eindeutig geregelt. Im belasteten Zustand des Fahrzeugs muss die Radabdeckung 150 mm über der Horizontalen der Achse ( vorn und hinten ) enden."
Zum Beispiel von hier
Jetzt ist '89 natürlich deutlich vor '94 aber den Eintrag in den Papieren unter "EG-Typgenehmigung" hatte ich so verstanden
Holzweg?
(05.05.2021, 09:49)wergan schrieb: Da es meines Wissens für die SRX aller Baujahre keine Reifenfabrikatsbindung gab, kannst Du den Hersteller frei wählen. Lediglich die eingetragenen Grössen müssen stimmen.
Doch, in den Papieren meiner '89er steht drin, dass die Reifenbindung gemäß Herstellervorgabe zu beachten sind und für die aufgezogenen Michelin lag auch so eine Freigabe bei.