22.09.2023, 15:24
(22.09.2023, 13:40)karlheinz02 schrieb: In der Liste ist ja auch die E-Nr. des Scheinwerfers aufgeführt, für den die Zulassung gilt....so hätte ich es auch verstanden. Wenn an der SRX ein gelisteter Scheinwerfer mit gültiger E-Nr. verwendet wird, sollte ein legales Fahren wohl unbedenklich sein. Beim Stöbern der Philips Liste für die LED H4 Birne sichtete ich die BMW G650X.....eigentlich ein echter Exot unter den Motorrädern. Ideal wäre nun auch der Liste ein Motorradmodell mit H4 herauszufischen, die einen passenden Lampen-Einsatz für die SRX verwendet. Die allermeisten gelisteten 2Räder sind aber recht neu und dürften zumeist alle einen Klarglasscheinwerfer verwenden, was aber kein KO Kriterium für den normalen old school Scheinwerfer, siehe Kawa Z1100 anno 1979-2012, darstellen dürfte.