18.04.2024, 16:17
Meine YAMAHA SRX 600, Baujahr 1988, ist ein Kanada-Import; Modellbezeichnung "EH". Sie hat weder eine ABE noch eine EU-Zulassung, sondern bekam ihre deutsche Betriebserlaubnis vor ein paar Jahren durch eine Einzelabnahme (Kennung "E").
Heute war ich damit beim TÜV NORD in Oldenburg, um einige Veränderungen in die Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen zu lassen. Grundsätzliches Problem dabei: Alle ABEs und sonstigen Unterlagen für meine Veränderungen beziehen sich ausschließlich auf das deutsche Modell "1XL".
Der Sachverständige vor Ort ("aaS") war äußerst freundlich und kompetent. Er nahm sich viel Zeit, um alles genau zu überprüfen, machte Fotos zur Dokumentation, führte eine Probefahrt durch und recherchierte anschließend online. Nach einer guten Stunde erhielt ich wie gewünscht die Zulässigkeit meiner Änderungen bestätigt, wobei er meine SRX noch ausdrücklich lobte:
1.)
Stahlflex-Bremsleitungen vorne und hinten von PROBRAKE.
2.)
Bremsscheiben vorne und hinten von BREMBO.
3.)
Federbeine hinten von YSS.
4.)
Reifen vorne 90/90-18 und hinten 120/90-18 von AVON.
5.)
Wahlweise Betrieb als "Einsitzer".
Die Kosten für die Änderungsabnahme betrug etwa 150 Euro.
Grüße
Rolf
Heute war ich damit beim TÜV NORD in Oldenburg, um einige Veränderungen in die Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen zu lassen. Grundsätzliches Problem dabei: Alle ABEs und sonstigen Unterlagen für meine Veränderungen beziehen sich ausschließlich auf das deutsche Modell "1XL".
Der Sachverständige vor Ort ("aaS") war äußerst freundlich und kompetent. Er nahm sich viel Zeit, um alles genau zu überprüfen, machte Fotos zur Dokumentation, führte eine Probefahrt durch und recherchierte anschließend online. Nach einer guten Stunde erhielt ich wie gewünscht die Zulässigkeit meiner Änderungen bestätigt, wobei er meine SRX noch ausdrücklich lobte:
1.)
Stahlflex-Bremsleitungen vorne und hinten von PROBRAKE.
2.)
Bremsscheiben vorne und hinten von BREMBO.
3.)
Federbeine hinten von YSS.
4.)
Reifen vorne 90/90-18 und hinten 120/90-18 von AVON.
5.)
Wahlweise Betrieb als "Einsitzer".
Die Kosten für die Änderungsabnahme betrug etwa 150 Euro.
Grüße
Rolf