30.12.2024, 18:33
Für uns ist es ganz einfach: solange die eingetragenen Reifengrößen mit entsprechendem Lastindex montiert sind, gibts keine Probleme. Da in der Zulassungsbescheinigung keine Reifenhersteller genannt sind und auch in der ABE keine Einschränkung diesbezüglich existiert, können wir alle Hersteller auswählen, die die eingetragenen Größen herstellen. Zum Glück gibts ja aktuelle 100/80 - 18 wieder für vorne.
Für Freunde abweichender Reifengrößen, z.B. beim Einbau anderer Schwinge/Felgen: versucht auf jeden Fall, nur geänderte Reifengrößen (ohne Herstellerbindung) eintragen zu lassen. Motorradaffine Gutachter machen das, wenn man vernünftig darlegt, dass die aktuellen Reifen bezüglich den Anforderungen eines 35 Jahre alten Motorrades deutlich überqualifiziert sind. Wenn man dem Gutachter darlegen kann, dass die beantragte Dimension auch für eine Sportmaschine mit 98 PS und einer Vmax von 214 km/h taugt und es keine mechanischen Beeinträchtigungen (schleifen an Schwinge, Kettenschutz ö-ä.) gibt, sollte das eintragungsfähig sein.
Für Freunde abweichender Reifengrößen, z.B. beim Einbau anderer Schwinge/Felgen: versucht auf jeden Fall, nur geänderte Reifengrößen (ohne Herstellerbindung) eintragen zu lassen. Motorradaffine Gutachter machen das, wenn man vernünftig darlegt, dass die aktuellen Reifen bezüglich den Anforderungen eines 35 Jahre alten Motorrades deutlich überqualifiziert sind. Wenn man dem Gutachter darlegen kann, dass die beantragte Dimension auch für eine Sportmaschine mit 98 PS und einer Vmax von 214 km/h taugt und es keine mechanischen Beeinträchtigungen (schleifen an Schwinge, Kettenschutz ö-ä.) gibt, sollte das eintragungsfähig sein.
because we believe in the zoom, and the roar, and the thrust