Gestern, 13:29
Ich bin da anderer Meinung. Man sollte als Motorradfahrer wissen, dass das Kennzeichen maximal einen Winkel von 30 Grad haben darf, denn schließlich ist man für den Zustand seines Fahrzeugs verantwortlich.
Die Aufforderung des Prüfers, den korrekten Winkel des Kennzeichens einzustellen, kann dem Motorradfahrer Ärger bei einer Polizeikontrolle ersparen. Zur Ausüstung der Polizei gehört auch ein Winkelmesser, den sie gerne benutzen - und das zu recht! Ab einem bestimmten Winkel, ich glaube mehr als 45 Grad, kann es sich übrigens um eine Straftat (Kennzeichenmissbrauch) handeln.
Genauso wenig kann ich es verstehen, dass manche Leute ohne Rückstrahler durch die Gegend fahren. Ist es denn so schwer, auf solche kleinen Dinge zu achten?
Die Aufforderung des Prüfers, den korrekten Winkel des Kennzeichens einzustellen, kann dem Motorradfahrer Ärger bei einer Polizeikontrolle ersparen. Zur Ausüstung der Polizei gehört auch ein Winkelmesser, den sie gerne benutzen - und das zu recht! Ab einem bestimmten Winkel, ich glaube mehr als 45 Grad, kann es sich übrigens um eine Straftat (Kennzeichenmissbrauch) handeln.
Genauso wenig kann ich es verstehen, dass manche Leute ohne Rückstrahler durch die Gegend fahren. Ist es denn so schwer, auf solche kleinen Dinge zu achten?
Grüße
Rolf
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Ich bin kein "Biker" und fahre kein "Mopped".
Rolf
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