21.01.2016, 12:47
Wie unsinnig so manche StVzO ist und/oder war zeigt z.b. die Regelung der Fahrradbeleuchtung.
Die Zeiten in denen lediglich die 2,4W Glühbirne vorne und die 0,6W Gühbirne hinten erlaubt war, fest motiert und dynamobetrieben selbstverständlich, ist noch nicht lange her.
Wenn ich recht erinnere gerade mal 4 Jahre in etwa.
Bis 1993 natürlich noch ordnungsgemäß mit Leutchtmittelsteuer besteuert.
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen :-)
1909 vom Reichstag beschlossen.....
Ich finde die Verwendung von LEDs auch sicherer. Denn wer sagt mir ins Ohr wenn mir während einer Nachtfahrt auf der Autobahn das Rücklicht durchbrennt?
Nungut.........die leidliche Diskussion um Bestimmungen
Die Zeiten in denen lediglich die 2,4W Glühbirne vorne und die 0,6W Gühbirne hinten erlaubt war, fest motiert und dynamobetrieben selbstverständlich, ist noch nicht lange her.
Wenn ich recht erinnere gerade mal 4 Jahre in etwa.
Bis 1993 natürlich noch ordnungsgemäß mit Leutchtmittelsteuer besteuert.
Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen :-)
1909 vom Reichstag beschlossen.....
Ich finde die Verwendung von LEDs auch sicherer. Denn wer sagt mir ins Ohr wenn mir während einer Nachtfahrt auf der Autobahn das Rücklicht durchbrennt?
Nungut.........die leidliche Diskussion um Bestimmungen