14.04.2017, 21:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.04.2017, 21:15 von Heiner Jakob.)
Bei meinem Umbau waren Ersatzteilnummern hilfreich in Verbindung mit Kopien der Explosionszeichnungen aus dem Teilekatalog. Wenn der Sachverständige die Original-Teilenummer im Gutachten vermerkt, geht das normalerweise anstandslos bei der übergeordneten Prüfstelle in Marburg durch. Marburg interessiert sich nicht für die technischen Aspekte. Die sind das Hoheitsgebiet des TÜV-Sachverständigen. Marburg prüft die präzise Dokumentation, insbesondere im Hinblick auf die Nachprüfbarkeit der Maßnahmen bei späteren Hauptuntersuchungen, um Manipulationen durch den Halter einen Riegel vorzuschieben. Der Sachverständige ist gezwungen, eine "wasserdichte" Beschreibung des Fahrzeugs in seinem Gutachten abzuliefern.
Erfahrung ist die Summe aller Pleiten.