15.05.2017, 09:34
(15.05.2017, 08:55)Peter-D schrieb: wie ist denn das eigentlich mit der TÜV-Geschichte mit diesem Vergaserumbau?Ich glaube das reicht nicht. Soweit ich informiert bin, sind ALLE Änderungen am Ansaug oder Auspuffsystem in jedem Fall eintragungspflichtig. Ohne eine gültige ABE wird das aber wahrscheinlich schwierig sein. Am besten wird es in diesem Falle wohl sein, beim TÜV keine "Werbung" für den Vergaserumbau zu machen und hoffen, das der Prüfer nicht die Ansaugstutzen einsehen will um festzustellen, ob es eine 1XL oder 1XM mit 27PS ist. Bin da aber kein Fachmann für solche Fragen. Heiner sollte das wissen. Es ist da sehr genau und hat für seinen Umbau sicher eine Lösung, wie er es mit der Legalisierung seines Vergaserumbau machte.
Theoretisch müsste die Maschine doch auf einen Leistungsprüfstand oder?
Gruß Chris