15.05.2017, 21:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.05.2017, 21:29 von Heiner Jakob.)
Auch bei mir sind alle Änderungen eingetragen, der XT-Motor, Räder und Reifen sowieso, speziell aber der TM 40 mit Grizzly Saugrohr und offenem Luftfilter. Ich war zuerst mit "halb zerlegtem" Motorrad beim TÜV - ohne Tank und Sitzbank - und habe mit absolut offenen Karten gespielt und dem Prüfer zudem eine Aufstellung aller Änderungen in schriftlicher Form vorgelegt. So konnte er sich alles anschauen und prüfen und sich eine erste Meinung bilden. Die Frage der Leistungs-, Abgas und Geräuschmessung stand sehr wohl im Raum. Der TÜV-Ingenieur folgte schließlich meiner Argumentation, dass eine mehr als zehnprozentige Leistungssteigerung nicht zu erwarten sei, da keine Vergrößerung des Einlassquerschnitts vorliegt. Der TÜV geht von gewissen Serienstreuungen bei der Leistung aus und toleriert bis zu 10 Prozent Mehrleistung. Die Abnahme war schließlich eher eine Formsache. Ich hatte selbstverständlich alle Spezifikationen, Teilenummern etc. beschafft. Das braucht der Prüfingenieur für die Fahrzeugbeschreibung bzw. Dokumentation gegenüber der Marburger Kontrollstelle (gilt nur für Hessen). Da der Auspuff serienmäßig geblieben ist, war die Frage der Geräuschmessung schnell vom Tisch. Das Ansauggeräusch fällt messtechnisch kaum ins Gewicht. Abgas spielt aufgrund des Baujahrs keine Rolle.
Die Abnahme von Olivers und meinem Umbau ist amtlich besiegelt, offiziell in der Datenbank des TÜV Hessen hinterlegt und in allen Details damit absolut legal. Da muss man mit rein gar nichts hinter dem Berg halten. Mit Olivers und meinem Umbau ist auch ein Präzedenzfall geschaffen, der in zukünftigen Fällen dieser Art das Procedere vereinfachen kann.
Wenn man für etwas eine ABE hat, ist eine TÜV-Abnahme nicht erforderlich. In diesem Fall muss die ABE bei den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Ohne ABE ist eine Einzelabnahme durch einen TÜV-Ingenieur erforderlich und, wie man sieht, auch möglich.
Die Abnahme von Olivers und meinem Umbau ist amtlich besiegelt, offiziell in der Datenbank des TÜV Hessen hinterlegt und in allen Details damit absolut legal. Da muss man mit rein gar nichts hinter dem Berg halten. Mit Olivers und meinem Umbau ist auch ein Präzedenzfall geschaffen, der in zukünftigen Fällen dieser Art das Procedere vereinfachen kann.
Wenn man für etwas eine ABE hat, ist eine TÜV-Abnahme nicht erforderlich. In diesem Fall muss die ABE bei den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Ohne ABE ist eine Einzelabnahme durch einen TÜV-Ingenieur erforderlich und, wie man sieht, auch möglich.
Erfahrung ist die Summe aller Pleiten.