Hallo Freunde,
ich muss leider einen "Rückschlag" vermelden. Heute morgen bei der Zulassung musste ich mit lang gezogenen Gesicht vorerst wieder abziehen, da mir eine Zollunbedenklichkeitserklärung fehlte und ohne diese eine Zulassung nicht möglich wäre. Ich habe zuvor mehrfach bei den Ämtern angerufen, was alles genau benötigt wird um eines aus der nicht-EU eingeführtes Fahrzeug zuzulassen. Von einer Zollunbedenklichkeitserklärung war nie die Rede.
Ein Anruf beim Zollamt gab der Dame unrecht, da diese lt. §6 Abs. 6 in jedem Fall hätte zulassen müssen, sie hätte dann aber das Zollamt darüber informieren müssen, dass ein Fahrzeug ohne diese Erklärung zugelassen wurde. Das Zollamt würde in diesem Fall auf mich zukommen.
Jetzt aber die Obertragik: Lt. Zollbeamten muss ein aus der CH eingeführtes Fahrzeug verzollt werden, auch wenn es nichts kosteste (ich habe die SRX ja geschenkt bekommen, weil komplett kaputt). Wurde die Verzollung also bei Einfuhr nach D versäumt, wird nachverzollt im jetzigen Ist-Zustand. Die SRX wird also im jetzigen neu aufgebauten Zustand geschätzt (sagen wir mal im Wert von 2.5t€) und danach Zoll und Steuer, ca. 30%, berechnet. Ich würde also an den Zoll um die 800€ zahlen müssen. So jedenfalls der Beamte.
Also Normalo kann man das wahrscheinlich kaum verstehen. Ich muss das nun auch erst mal setzen lassen und überlege nun, was zu tun ist oder ob ich überhaupt noch Nerv habe mich mit diesen Verordnungen und Beamten weiter auseinanderzusetzen. Ich habe ja auch noch einen 89er 1XM Rahmen mit Brief.
Willkommen in D......lol
Gruß Chris
ich muss leider einen "Rückschlag" vermelden. Heute morgen bei der Zulassung musste ich mit lang gezogenen Gesicht vorerst wieder abziehen, da mir eine Zollunbedenklichkeitserklärung fehlte und ohne diese eine Zulassung nicht möglich wäre. Ich habe zuvor mehrfach bei den Ämtern angerufen, was alles genau benötigt wird um eines aus der nicht-EU eingeführtes Fahrzeug zuzulassen. Von einer Zollunbedenklichkeitserklärung war nie die Rede.
Ein Anruf beim Zollamt gab der Dame unrecht, da diese lt. §6 Abs. 6 in jedem Fall hätte zulassen müssen, sie hätte dann aber das Zollamt darüber informieren müssen, dass ein Fahrzeug ohne diese Erklärung zugelassen wurde. Das Zollamt würde in diesem Fall auf mich zukommen.
Jetzt aber die Obertragik: Lt. Zollbeamten muss ein aus der CH eingeführtes Fahrzeug verzollt werden, auch wenn es nichts kosteste (ich habe die SRX ja geschenkt bekommen, weil komplett kaputt). Wurde die Verzollung also bei Einfuhr nach D versäumt, wird nachverzollt im jetzigen Ist-Zustand. Die SRX wird also im jetzigen neu aufgebauten Zustand geschätzt (sagen wir mal im Wert von 2.5t€) und danach Zoll und Steuer, ca. 30%, berechnet. Ich würde also an den Zoll um die 800€ zahlen müssen. So jedenfalls der Beamte.
Also Normalo kann man das wahrscheinlich kaum verstehen. Ich muss das nun auch erst mal setzen lassen und überlege nun, was zu tun ist oder ob ich überhaupt noch Nerv habe mich mit diesen Verordnungen und Beamten weiter auseinanderzusetzen. Ich habe ja auch noch einen 89er 1XM Rahmen mit Brief.
Willkommen in D......lol
Gruß Chris