Sehr schön!
Zum Auspuff siehe hier.
Zitat: "Stellt sich der Eigen- oder Nachbauauspuff oder die Zubehöranlage bei der Eigenmessung als vorschriftsmäßig heraus, spricht nichts gegen eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Wurde das Fahrzeug vor dem 1. April 1994 erstmals zugelassen, benötigt dessen Auspuffanlage nämlich keinerlei Gutachten oder Prüfzeichen. Allerdings wird der zuständige Überwachungsverein eine Geräuschmessung durchführen. Dabei darf das Fahrzeug jene Grenzwerte nicht überschreiten, die bei seiner Erstzulassung laut StVZO gesetzlich vorgeschrieben waren."
Prüfzeichen ist also entbehrlich. Und da die Anlage aber augenscheinlich kein Eigenbau ist, wird wohl kein Prüfer oder Zeitnehmer im Alltag auf den Gedanken kommen, eine Geräuschmessung für erforderlich zu halten.
Zum Auspuff siehe hier.
Zitat: "Stellt sich der Eigen- oder Nachbauauspuff oder die Zubehöranlage bei der Eigenmessung als vorschriftsmäßig heraus, spricht nichts gegen eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere. Wurde das Fahrzeug vor dem 1. April 1994 erstmals zugelassen, benötigt dessen Auspuffanlage nämlich keinerlei Gutachten oder Prüfzeichen. Allerdings wird der zuständige Überwachungsverein eine Geräuschmessung durchführen. Dabei darf das Fahrzeug jene Grenzwerte nicht überschreiten, die bei seiner Erstzulassung laut StVZO gesetzlich vorgeschrieben waren."
Prüfzeichen ist also entbehrlich. Und da die Anlage aber augenscheinlich kein Eigenbau ist, wird wohl kein Prüfer oder Zeitnehmer im Alltag auf den Gedanken kommen, eine Geräuschmessung für erforderlich zu halten.
because we believe in the zoom, and the roar, and the thrust