19.01.2021, 20:44
Anfrage nach einem offiziellen Schriftstück wurde folgend abgelehnt:
"Sehr geehrter Herr xxxx,
den jeweiligen Prüfstellen sollte diese Regelung bekannt sein. Weiterhin ist die Ausnahmegenehmigung in Ihren Fahrzeugpapieren eingetragen.
Daher bedarf es keinem gesonderten Schriftstück.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Zulassungsbehörde"
Bin mal gespannt ob die Prüfstellen das wirklich wissen.
Wie ist denn die bisherige Praxis und Erfahrung anderer 2TM Fahrer / Besitzer?
Gruß Oliver
"Sehr geehrter Herr xxxx,
den jeweiligen Prüfstellen sollte diese Regelung bekannt sein. Weiterhin ist die Ausnahmegenehmigung in Ihren Fahrzeugpapieren eingetragen.
Daher bedarf es keinem gesonderten Schriftstück.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Zulassungsbehörde"
Bin mal gespannt ob die Prüfstellen das wirklich wissen.
Wie ist denn die bisherige Praxis und Erfahrung anderer 2TM Fahrer / Besitzer?
Gruß Oliver
Magni Guzzi Arturo, BJ 1989
Yamaha SRX 600, BJ 1987, ALFA ROMEO ROSSO COMPETIZIONE
Yamaha SRX 600, BJ 1989, Was mach ich damit?
„Piscis primum a capite foetet.“
Yamaha SRX 600, BJ 1987, ALFA ROMEO ROSSO COMPETIZIONE
Yamaha SRX 600, BJ 1989, Was mach ich damit?
„Piscis primum a capite foetet.“