19.01.2021, 21:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.01.2021, 21:55 von LucaGregory.)
Hallo Frank,
§47 betrifft die Abgase und §72 regelt Übergangsfristen. Geräusche, bei Deiner auf jeden Fall zu laut , regelt §49.
Die verlinkten Gesetzestexte sind die derzeit gültigen und aus denen konnte ich auch nicht schlau werden.
Bei der Zulassungsstelle haben die das entweder langfristig selber recherchiert oder gleich beim KBA angefragt.
Auf jeden Fall hat dann wohl jemand den Text von 1989 gefunden.
Meine E-Mail und die Antwort hab ich mal als PDF abgespeichert.
Es sollte auch günstiger werden, beim TÜV-Hessen würde ich 24,70€ sparen, umgerechnet 1 1/2 Kasten Bier.
Gruß Oliver
§47 betrifft die Abgase und §72 regelt Übergangsfristen. Geräusche, bei Deiner auf jeden Fall zu laut , regelt §49.
Die verlinkten Gesetzestexte sind die derzeit gültigen und aus denen konnte ich auch nicht schlau werden.
Bei der Zulassungsstelle haben die das entweder langfristig selber recherchiert oder gleich beim KBA angefragt.
Auf jeden Fall hat dann wohl jemand den Text von 1989 gefunden.
Meine E-Mail und die Antwort hab ich mal als PDF abgespeichert.
Es sollte auch günstiger werden, beim TÜV-Hessen würde ich 24,70€ sparen, umgerechnet 1 1/2 Kasten Bier.
Gruß Oliver
Magni Guzzi Arturo, BJ 1989
Yamaha SRX 600, BJ 1987, ALFA ROMEO ROSSO COMPETIZIONE
Yamaha SRX 600, BJ 1989, Was mach ich damit?
„Piscis primum a capite foetet.“
Yamaha SRX 600, BJ 1987, ALFA ROMEO ROSSO COMPETIZIONE
Yamaha SRX 600, BJ 1989, Was mach ich damit?
„Piscis primum a capite foetet.“