28.01.2021, 22:18
Hallo zusammen,
ich hatte dieses Thema auch im Caferacer Forum eingestellt und von dort kam von einem TÜVler folgende Aussage:
"Man muss zwei Sachen auseinanderhalten:
Zu 2: Bei der HU ist bei jedem Moped mit Erstzulassung nach 01.01.1989 ne Abgasmessung fällig (AUK). Die AU-Richtlinie kennt da erstmal keine Ausnahmen.
Bedeutet: Der unter #1 genannte Satz hilft beim Thema AUK nicht weiter. Was dazu in den Papieren stehen müsste, wäre "Fzg. gilt als vor dem 01.01.1989 in den Verkehr gebracht.", anders kommt man bei der HU nicht um die AUK rum."
Das von FrankHi eingestellt Dokument gibt eigentlich nur für diese Maschine mit der im Dokument genannten Fzg-Nr. den Nachweis "gilt als vor dem 01.01.1989 in den Verkehr gebracht."
Das ist wieder mal ein Fall von Schildbürgerstreich, weil im Schein halt das entscheidende Datum fehlt.
Ich habe jetzt mal Yamaha Deutschland angeschrieben ob die noch was in Ihren Unterlagen haben, eventuell sogar allgemein gültig, und warte auf Antwort. Sobald ich eine Info habe informiere ich Euch.
Bei der Abnahme meiner umgebauten SRX, werde ich auf jeden Fall probieren ob ich es nicht schaffe dieses verflixte Datum noch in die Papiere zu bekommen.
Gruß Oliver
ich hatte dieses Thema auch im Caferacer Forum eingestellt und von dort kam von einem TÜVler folgende Aussage:
"Man muss zwei Sachen auseinanderhalten:
- Wie kriegt man ein Importfahrzeug zugelassen, wenn erforderliche Nachweise fehlen?
- Was passiert bei der technischen Überwachung (HU, alle zwei Jahre)?
Zu 2: Bei der HU ist bei jedem Moped mit Erstzulassung nach 01.01.1989 ne Abgasmessung fällig (AUK). Die AU-Richtlinie kennt da erstmal keine Ausnahmen.
Bedeutet: Der unter #1 genannte Satz hilft beim Thema AUK nicht weiter. Was dazu in den Papieren stehen müsste, wäre "Fzg. gilt als vor dem 01.01.1989 in den Verkehr gebracht.", anders kommt man bei der HU nicht um die AUK rum."
Das von FrankHi eingestellt Dokument gibt eigentlich nur für diese Maschine mit der im Dokument genannten Fzg-Nr. den Nachweis "gilt als vor dem 01.01.1989 in den Verkehr gebracht."
Das ist wieder mal ein Fall von Schildbürgerstreich, weil im Schein halt das entscheidende Datum fehlt.
Ich habe jetzt mal Yamaha Deutschland angeschrieben ob die noch was in Ihren Unterlagen haben, eventuell sogar allgemein gültig, und warte auf Antwort. Sobald ich eine Info habe informiere ich Euch.
Bei der Abnahme meiner umgebauten SRX, werde ich auf jeden Fall probieren ob ich es nicht schaffe dieses verflixte Datum noch in die Papiere zu bekommen.
Gruß Oliver
Magni Guzzi Arturo, BJ 1989
Yamaha SRX 600, BJ 1987, ALFA ROMEO ROSSO COMPETIZIONE
Yamaha SRX 600, BJ 1989, Was mach ich damit?
„Piscis primum a capite foetet.“
Yamaha SRX 600, BJ 1987, ALFA ROMEO ROSSO COMPETIZIONE
Yamaha SRX 600, BJ 1989, Was mach ich damit?
„Piscis primum a capite foetet.“