05.05.2021, 08:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06.05.2021, 21:01 von LucaGregory.
Bearbeitungsgrund: Link eingefügt
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(05.05.2021, 06:43)mathes schrieb: Habe ich das eigentlich richtig verstanden, dass die Beiden Maschinen zum Teil anderen Regeln unterliegen?
Ja!
(05.05.2021, 06:43)mathes schrieb: Die blaue ist EZ 89 d.h. die muss zur AU die andere aus EZ 87 nicht.
Ja und die mit EZ 87 benötigt auch nur einen Spiegel. Es gelten halt die Zulassungsvorschriften von 1987, Änderungen gab es am 01.01.1989.
(05.05.2021, 06:43)mathes schrieb: Bei der 89er mit EG Zulassung brauche ich die Freigabe Bescheinigung des Reifenherstellers und bei der 87er könnte ich auch Reifen ohne Freigabe aber mit der originalen Größe montieren?
Ja, wenn das so in dem Brief bzw. der Zulassungsbescheinigung drin steht.
(05.05.2021, 06:43)mathes schrieb: Bei der 89er gelten andere "weichere" Regeln zum Thema Hinterradabdeckung?
Nein, Irrglaube mit der Hinterradabdeckung. Das war mal eine Empfehlung bzw. ein Entwurf vom KBA der aber nie in einem § festgehalten wurde.
Siehe dazu diese Infoschrift vom KBA.
(05.05.2021, 06:43)mathes schrieb: Oder bin ich ganz auf dem Holzweg und die e125 bedeutet etwas ganz anderes?
Das ECE-Prüfzeichen sagt aus in welchem Land die Typgenehmigung erteilt wurde und regelt die Anerkennung der Typgenehmigung in allen an der ECE-Regelung teilnehmenden Staaten. siehe hier.
Gruß Oliver
Magni Guzzi Arturo, BJ 1989
Yamaha SRX 600, BJ 1987, ALFA ROMEO ROSSO COMPETIZIONE
Yamaha SRX 600, BJ 1989, Was mach ich damit?
„Piscis primum a capite foetet.“
Yamaha SRX 600, BJ 1987, ALFA ROMEO ROSSO COMPETIZIONE
Yamaha SRX 600, BJ 1989, Was mach ich damit?
„Piscis primum a capite foetet.“