26.03.2017, 08:52
(25.03.2017, 16:15)crurer schrieb: Ist es noch Pflicht einen Rückstrahler !unter! dem Kennzeichen zu haben?
Hier noch die Vorschrift bezüglich Rückstrahler:
"Rückstrahler hinten:
- vorgeschrieben, nicht dreieckig
- Anzahl: 1 oder 2
- in der Höhe: UK min. 250 mm, OK max. 900mm"
Von unter dem Kennzeichen steht da nix. Es gibt ja mittlerweile auch Schlußleuchten mit integriertem Rückstrahler mit ABE, die sind ja auch über dem Kennzeichen.
Gruß Oliver
Magni Guzzi Arturo, BJ 1989
Yamaha SRX 600, BJ 1987, ALFA ROMEO ROSSO COMPETIZIONE
Yamaha SRX 600, BJ 1989, Was mach ich damit?
„Piscis primum a capite foetet.“
Yamaha SRX 600, BJ 1987, ALFA ROMEO ROSSO COMPETIZIONE
Yamaha SRX 600, BJ 1989, Was mach ich damit?
„Piscis primum a capite foetet.“