12.08.2022, 22:41
(16.04.2019, 09:35)karlheinz02 schrieb:(12.04.2019, 20:44)Tintin schrieb: Gratuliere Chris! Ist also doch etwas Aufwand. Kannst Du das mit dem Kleinkraftradkennzeichen noch genauer erklären? Habe ich noch nie gehört. Plus ein Foto vielleicht?Guten Morgen Wolfgang,
Herzliche Grüße
Wolfgang
deine Frage ist etwas untergegangen...Wenn am Schmutzfänger hinten die aufgenietete Verlängerung fehlt, wird der Reflektor etwas höher angebracht, ist eigens so ausgeformt. Zwischen Rücklicht und Reflektor paßt dann nur ein kleineres Kennzeichen, wie bei 80/125ern oder auch Traktoren üblich. Hab mir mal ein Bild von einem Forumskollegen ausgeliehen, hoffe du verstehst was ich meine: https://srx6-freun.de/ezgallery.php?action=view&id=20
Grüße, Karl-Heinz
(17.04.2019, 17:10)Tintin schrieb: Danke für Zusatzinfo. Schön, dass Du die Frage noch beantwortet hast : ) So wie ich das verstehe, geht das aber nur bei selbst nach D eingeführten Maschinen und nicht bei solchen, die in D zugelassen wurden. Schade ; )
Gehört zwar nicht mehr unmittellbar zum Thema von Chris' Import und Zulassung, aber weil hier das kleine Kennzeichen angesprochen wurde: tatsächlich habe ich für meine Schweizer SRX nachträglich noch eine Ausnahmegenehmigung für ein kleines Nummernschild bekommen. Der hintere Kotflügel meiner SRX hatte schon ein paar Bruchstellen, unter anderem an der ursprünglichen Reflektorbefestigung. Nachdem die aufgenietete Verlängerung auch schon fehlte, habe ich beim TÜV um den Rückbau auf Originalzustand angefragt, also die Montage eines guten Gebrauchtteiles ohne Verlängerung. Nach kurzer Diskussion und Nachfrage bei der Zulassungsstelle erhielt ich schließlich vom TÜV ein Schreiben mit dem Vermerk zur Kennzeichenhöhe, wie auf Chris' Gutachten in diesem Thread. Mit diesem Schreiben wurde dann auf der Zulassungsstelle das neue, kleinere Kennzeichen gestempelt und mittels Dreizeiler (auf Beiblatt, war ja sonst kein Platz mehr...) in den Papieren vermerkt.
Viele Grüße, Karl-Heinz
SRX 2TM Maple Red, EZ 3/89 bei Spritmonitor